Zeitvariable Tarife und Netzentgelte: HT/NT, Heizstrom, § 14a Modul 3
Vom klassischen Hoch-/Niedertarif mit Doppeltarifzähler über Heizstrom mit Sperrzeiten bis zum zeitvariablen Netzentgelt nach § 14a EnWG Modul 3: Preise, die von der Uhrzeit abhängen, brauchen Zählzeiten, getrennte Register und einen Kalender im Abrechnungssystem.
Strom ist nachts billiger – dieser Satz ist so alt wie der Nachtspeicherofen. Was sich geändert hat, ist die Mechanik dahinter: Früher schaltete ein Rundsteuerempfänger um 22 Uhr das zweite Zählwerk ein, heute definiert der Verteilnetzbetreiber Zeitfenster, verteilt sie per Marktkommunikation und das intelligente Messsystem ordnet jede Viertelstunde zu. Das Prinzip ist gleich geblieben, die Anforderungen an die Abrechnung nicht.
Drei Generationen zeitabhängiger Preise#
| HT/NT (Zweitarif) | Heizstrom / Wärmepumpentarif | § 14a Modul 3 | |
|---|---|---|---|
| Was variiert | Arbeitspreis des Lieferanten, oft auch Netzentgelt | Arbeitspreis des Lieferanten für eine getrennt gemessene Anlage | nur das Netzentgelt des Verteilnetzbetreibers |
| Zeitfenster | zwei: Hochtarif tags, Niedertarif nachts (und oft am Wochenende) | Freigabezeiten und Sperrzeiten, meist mehrere Blöcke am Tag | mindestens drei: Hochlast, Standard, Niedriglast – je Netzgebiet festgelegt |
| Messung | Doppeltarifzähler mit zwei Zählwerken (1.8.1 / 1.8.2) | eigener Zähler für die Anlage, Umschaltung per Rundsteuerempfänger oder Steuerbox | intelligentes Messsystem mit Viertelstundenwerten |
| Wer schaltet | Netzbetreiber (Rundsteuersignal) oder Schaltuhr im Zähler | Netzbetreiber | niemand – zugeordnet wird rechnerisch je Viertelstunde |
| Seit | Jahrzehnten | Jahrzehnten, mit § 14a EnWG neu geregelt | 1. April 2025 |
HT/NT: Hoch- und Niedertarif#
Der Zweitarif teilt den Tag in zwei Zählzeiten. In der Hochtarifzeit (HT) zählt das erste Zählwerk, in der Niedertarifzeit (NT) das zweite; jedes bekommt seinen eigenen Arbeitspreis. Die Grenzen legt der Netzbetreiber fest – klassisch ist NT von 22 bis 6 Uhr, viele Netzgebiete zählen das Wochenende ganz oder teilweise zur NT-Zeit. Der Lieferant übernimmt die Zählzeiten des Netzbetreibers, weil er die Umschaltung des Zählers nicht selbst steuert.
Zweitarifabrechnung
- Verbrauch HT (1.8.1)
- 2.400 kWh × 36,50 ct/kWh = 876,00 €
- Verbrauch NT (1.8.2)
- 3.600 kWh × 28,90 ct/kWh = 1.040,40 €
- Grundpreis 16,90 €/Monat
- 202,80 €
Heizstrom und Wärmepumpentarife#
Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen bekommen seit langem eigene Tarife, weil ihr Verbrauch groß, planbar und unterbrechbar ist. Der Preisvorteil kommt vor allem aus dem reduzierten Netzentgelt, das der Netzbetreiber im Gegenzug für die Steuerbarkeit gewährt. Dafür gibt es Bedingungen:
- Getrennte Messung: Die Anlage hängt an einem eigenen Zähler bzw. eigener Marktlokation – der Haushaltsstrom läuft weiter über den Standardzähler mit dem Standardtarif. Bei Wärmepumpen ist auch eine Kaskadenmessung verbreitet: Der Wärmepumpenzähler sitzt hinter dem Hauptzähler, sein Verbrauch wird herausgerechnet.
- Sperrzeiten: Der Netzbetreiber darf die Anlage zu Hochlastzeiten unterbrechen – klassisch bis zu dreimal zwei Stunden am Tag, in den technischen Anschlussbedingungen festgelegt. Der Speicher der Anlage (Wasser, Estrich, Nachtspeicherstein) überbrückt die Pause.
- Freigabezeiten: Nachtspeicher laden typischerweise in einem Nachtfenster von etwa acht Stunden, oft mit einer kürzeren Nachladung am Mittag. Der Zähler zählt in Freigabezeiten auf das NT-Register.
- Kein Mischverbrauch: Wer am Wärmepumpenzähler einen Haushaltsverbraucher anschließt, verliert den Tarif – die Zählerkontrolle liegt beim Messstellenbetreiber.
§ 14a Modul 3: das zeitvariable Netzentgelt#
Modul 3 ist die jüngste Stufe: Seit dem 1. April 2025 müssen Verteilnetzbetreiber für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ein zeitvariables Netzentgelt anbieten. Es ist kein eigenständiges Modul, sondern ein Aufsatz auf Modul 1 – die Pauschale bleibt, zusätzlich variiert der Arbeitspreis des Netzentgelts nach Tageszeit. Mit Modul 2 lässt es sich nicht kombinieren, weil dort der Arbeitspreis schon reduziert ist.
- Drei Zeitfenster
- Der Verteilnetzbetreiber legt für sein Netzgebiet mindestens drei Zeitfenster mit unterschiedlichen Arbeitspreisen fest: Hochlast (HT, deutlich teurer als der Standardpreis), Standard (ST) und Niedriglast (NT, deutlich günstiger). Die Fenster dürfen nach Wochentag und Jahreszeit unterschiedlich sein und werden vom Netzbetreiber veröffentlicht.
- Nur für die steuerbare Einrichtung
- Das zeitvariable Netzentgelt gilt für die Marktlokation, an der die steuerbare Verbrauchseinrichtung hängt – bei gemeinsamer Messung mit dem Haushalt also für den gesamten Verbrauch dieser Marktlokation, bei getrennter Messung nur für den Anlagenverbrauch.
- Voraussetzung
- Ein intelligentes Messsystem, das Viertelstundenwerte liefert. Ohne iMSys kann niemand feststellen, in welchem Fenster verbraucht wurde.
- Wirkung
- Der Netzentgelt-Anteil des Arbeitspreises verschiebt sich: Wer Wärmepumpe oder Wallbox in die Niedriglastfenster legt, zahlt weniger Netzentgelt als in Modul 1 allein; wer ausgerechnet abends lädt, zahlt mehr. Der Lieferant muss das in seinem Tarif abbilden – als eigener zeitvariabler Tarif oder als Durchreichung des Netzentgelts.
Zählzeitdefinitionen in der Marktkommunikation#
Damit Lieferant und Messstellenbetreiber dieselben Zeitfenster verwenden wie der Netzbetreiber, werden Zählzeitdefinitionen über die Marktkommunikation ausgetauscht. Der Netzbetreiber veröffentlicht je Netzgebiet, welche Register zu welchen Uhrzeiten an welchen Tagen zählen; der Messstellenbetreiber konfiguriert danach das Messsystem, der Lieferant übernimmt die Fenster in seine Tariflogik. Dafür gibt es das Nachrichtenformat UTILTS, das Zählzeitdefinitionen und Berechnungsformeln transportiert; die Zuordnung einer Marktlokation zu einer Zählzeitdefinition läuft über die Stammdaten in UTILMD.
Was das Abrechnungssystem braucht#
- 1
Register je Zeitzone
Der Verbrauch wird nicht als eine Zahl geführt, sondern je Zählzeit – bei HT/NT zwei Zählwerke am Zähler, bei Modul 3 drei rechnerisch aus Viertelstundenwerten gebildete Register. Jedes Register hat eigene OBIS-Kennzahl, eigenen Zählerstand und eigenen Preis.
- 2
Kalender mit Gültigkeit
Welche Viertelstunde in welches Fenster fällt, entscheidet ein Kalender je Netzgebiet und Zählzeitdefinition: Wochentage, Uhrzeiten, Saison. Der Kalender hat einen Gültigkeitszeitraum und wird versioniert – die Abrechnung eines Zeitraums nutzt die damals gültige Version.
- 3
Feiertage
Viele Zählzeitdefinitionen behandeln bundesweite und landesspezifische Feiertage wie einen Sonntag. Das Netzgebiet bestimmt das Bundesland – ein Netzbetreiber mit Netz in zwei Ländern kann zwei Feiertagskalender haben. Fronleichnam gilt in Bayern, nicht in Hamburg.
- 4
Zuordnung der Messwerte
Bei iMSys-Kunden liefert der Messstellenbetreiber per
MSCONSdie Viertelstundenwerte oder bereits nach Register aggregierte Werte. Im zweiten Fall muss die Zuordnung zwischen MSB und Lieferant identisch sein – sonst stimmt die Netzrechnung nicht mit der Kundenrechnung überein. - 5
Zeitumstellung
Der Tag mit 23 und der Tag mit 25 Stunden sind die zuverlässigsten Fehlerquellen: Viertelstundenreihen laufen in UTC, Zählzeitfenster in Lokalzeit. Die Abbildung muss an beiden Umstellungstagen getestet sein.
- 6
Zwei Kalender bei Kombination
Bei dynamischem Tarif plus Modul 3 laufen der Börsenpreis (stündlich oder viertelstündlich, bundesweit) und das Netzentgelt (drei Fenster, je Netzgebiet) auf getrennten Zeitachsen. Der Preis je Viertelstunde ist die Summe der zum Zeitpunkt gültigen Bestandteile.