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Wallbox und Ladeinfrastruktur

Der Ladepunkt zu Hause – meist 11 kW, damit anmeldepflichtig beim Netzbetreiber und ab 4,2 kW steuerbar nach § 14a EnWG.

Stand: August 2026

Eine Wallbox ist der größte Einzelverbraucher, den ein Haushalt neu anschließt. 11 kW entsprechen dem Anschlusswert von fünf Wasserkochern gleichzeitig – deshalb interessiert sich der Netzbetreiber dafür.

Leistungsklassen#

LeistungLadezeit für 50 kWhFormalitäten
2,3 kW (Schuko)rund 22 Stundenkeine, aber nicht dauerlasttauglich
11 kW (dreiphasig)rund 4,5 StundenAnmeldung beim Netzbetreiber
22 kWrund 2,5 StundenGenehmigung durch den Netzbetreiber

§ 14a und Tarif#

Als steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW fällt die Wallbox unter § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf sie im Engpassfall auf 4,2 kW drosseln – genug für rund 20 Kilometer Reichweite je Stunde. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte in drei Modulen: Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts, Modul 2 eine prozentuale Absenkung des Arbeitspreises über einen separaten Zählpunkt, und seit dem 1. April 2025 kann Modul 3 – ein zeitvariables Netzentgelt mit günstigen Zeitfenstern – zusätzlich zu Modul 1 gewählt werden.

THG-Quote#

Halter eines reinen Elektroautos können ihre eingesparten Emissionen als Treibhausgasminderungsquote an Mineralölunternehmen verkaufen – meist über einen Vermittler, für einige Dutzend bis wenige Hundert Euro im Jahr. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte lässt sich zusätzlich die geladene Strommenge anmelden.

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