Wallbox und Ladeinfrastruktur
Der Ladepunkt zu Hause – meist 11 kW, damit anmeldepflichtig beim Netzbetreiber und ab 4,2 kW steuerbar nach § 14a EnWG.
Eine Wallbox ist der größte Einzelverbraucher, den ein Haushalt neu anschließt. 11 kW entsprechen dem Anschlusswert von fünf Wasserkochern gleichzeitig – deshalb interessiert sich der Netzbetreiber dafür.
Leistungsklassen#
| Leistung | Ladezeit für 50 kWh | Formalitäten |
|---|---|---|
| 2,3 kW (Schuko) | rund 22 Stunden | keine, aber nicht dauerlasttauglich |
| 11 kW (dreiphasig) | rund 4,5 Stunden | Anmeldung beim Netzbetreiber |
| 22 kW | rund 2,5 Stunden | Genehmigung durch den Netzbetreiber |
§ 14a und Tarif#
Als steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW fällt die Wallbox unter § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf sie im Engpassfall auf 4,2 kW drosseln – genug für rund 20 Kilometer Reichweite je Stunde. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte in drei Modulen: Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts, Modul 2 eine prozentuale Absenkung des Arbeitspreises über einen separaten Zählpunkt, und seit dem 1. April 2025 kann Modul 3 – ein zeitvariables Netzentgelt mit günstigen Zeitfenstern – zusätzlich zu Modul 1 gewählt werden.
THG-Quote#
Halter eines reinen Elektroautos können ihre eingesparten Emissionen als Treibhausgasminderungsquote an Mineralölunternehmen verkaufen – meist über einen Vermittler, für einige Dutzend bis wenige Hundert Euro im Jahr. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte lässt sich zusätzlich die geladene Strommenge anmelden.