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Fernwärme

Wärme aus dem Netz: technisch elegant, regulatorisch ein Sonderfall – kein Lieferantenwechsel, Preisänderungen über Preisgleitklauseln statt Marktpreise.

Stand: August 2026

Fernwärme wird zentral erzeugt und als heißes Wasser zum Kunden transportiert. Die Übergabestation im Keller ersetzt den Heizkessel. Abgerechnet wird die entnommene Wärmemenge – gemessen von einem Wärmezähler, der Durchfluss und Temperaturdifferenz verrechnet.

Was anders ist als bei Strom und Gas#

  • Kein Wettbewerb: Wer an ein Wärmenetz angeschlossen ist, bezieht vom Betreiber dieses Netzes – ein Wechsel ist physisch nicht möglich
  • Eigene Verordnung: Es gilt die AVBFernwärmeV, nicht die StromGVV/GasGVV
  • Preisgleitklauseln: Der Preis folgt vertraglich vereinbarten Indizes – etwa für Erdgas, Fernwärmeerzeugung oder Löhne – statt einer freien Preisänderung
  • Lange Bindung: Laufzeiten von bis zu zehn Jahren sind zulässig
  • Anschlusszwang ist in manchen Kommunen über Satzung angeordnet
PreisbestandteilBemessungEntspricht bei Strom
Grundpreis€/kW Anschlussleistung und JahrLeistungspreis
Arbeitspreisct/kWh entnommene WärmeArbeitspreis
Messpreis€/Jahr für den WärmezählerMessstellenbetrieb

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