Fernwärme
Wärme aus dem Netz: technisch elegant, regulatorisch ein Sonderfall – kein Lieferantenwechsel, Preisänderungen über Preisgleitklauseln statt Marktpreise.
Stand: August 2026
Fernwärme wird zentral erzeugt und als heißes Wasser zum Kunden transportiert. Die Übergabestation im Keller ersetzt den Heizkessel. Abgerechnet wird die entnommene Wärmemenge – gemessen von einem Wärmezähler, der Durchfluss und Temperaturdifferenz verrechnet.
Was anders ist als bei Strom und Gas#
- Kein Wettbewerb: Wer an ein Wärmenetz angeschlossen ist, bezieht vom Betreiber dieses Netzes – ein Wechsel ist physisch nicht möglich
- Eigene Verordnung: Es gilt die AVBFernwärmeV, nicht die StromGVV/GasGVV
- Preisgleitklauseln: Der Preis folgt vertraglich vereinbarten Indizes – etwa für Erdgas, Fernwärmeerzeugung oder Löhne – statt einer freien Preisänderung
- Lange Bindung: Laufzeiten von bis zu zehn Jahren sind zulässig
- Anschlusszwang ist in manchen Kommunen über Satzung angeordnet
| Preisbestandteil | Bemessung | Entspricht bei Strom |
|---|---|---|
| Grundpreis | €/kW Anschlussleistung und Jahr | Leistungspreis |
| Arbeitspreis | ct/kWh entnommene Wärme | Arbeitspreis |
| Messpreis | €/Jahr für den Wärmezähler | Messstellenbetrieb |
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