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Wasserstoff

Die entstehende vierte leitungsgebundene Sparte: ein eigenes Kernnetz, eigene Regulierung im EnWG und für die Abrechnung eine Ware, die nach Kilogramm gehandelt und nach Kilowattstunden verkauft wird.

GrundlagenStand: August 2026

Wasserstoff ist noch kein Massenmarkt, aber bereits eine regulierte Sparte: Es gibt ein genehmigtes Netz, Paragrafen im EnWG und erste Kunden in der Industrie. Wer heute Datenmodelle für Versorger baut, sollte die Sparte zumindest als Platzhalter kennen – die Einheitenfrage allein reicht, um ein Abrechnungssystem zu ärgern.

Das Kernnetz#

Im Oktober 2024 genehmigte die Bundesnetzagentur das Wasserstoff-Kernnetz: rund 9.000 km Leitungen, überwiegend umgestellte Erdgasleitungen, die bis 2032 schrittweise in Betrieb gehen sollen und Erzeugungs-, Import- und Speicherstandorte mit den industriellen Verbrauchsschwerpunkten verbinden. Finanziert wird es privatwirtschaftlich über ein bundesweit einheitliches Hochlaufentgelt; weil in den ersten Jahren wenige Kunden hohe Kosten tragen müssten, werden Anfangsverluste auf einem Amortisationskonto gesammelt und später über die Entgelte zurückgeholt – der Bund sichert dieses Konto ab.

Farben und Herkunft#

Grün
Elektrolyse mit erneuerbarem Strom – das Ziel der Regulierung; was als „erneuerbar“ gilt, definieren delegierte EU-Rechtsakte (Zusätzlichkeit, zeitliche und räumliche Korrelation).
Blau
Aus Erdgas (Dampfreformierung) mit Abscheidung und Speicherung des CO₂.
Grau
Aus Erdgas ohne CO₂-Abscheidung – heute der Normalfall in der Industrie.
Türkis
Aus Erdgas per Methanpyrolyse, mit festem Kohlenstoff statt CO₂ als Nebenprodukt.

Einheiten – die eigentliche Falle#

EinheitWo sie vorkommtUmrechnung
kgErzeugung, Import, Mobilität, Verträge1 kg ≈ 33,3 kWh Heizwert, ≈ 39,4 kWh Brennwert
Nm³Netz und Messung, wie beim Erdgas1 kg ≈ 11,1 Nm³; 1 Nm³ ≈ 3,0 kWh Heizwert, ≈ 3,54 kWh Brennwert
kWhAbrechnung, Netzentgelte, EnergiestatistikBezugsgröße für Preise; Brennwert oder Heizwert muss genannt sein
Wasserstoff hat je Kilogramm rund den dreifachen Energieinhalt von Erdgas, je Kubikmeter aber nur etwa ein Drittel – dieselbe Leitung transportiert bei gleichem Volumenstrom deutlich weniger Energie.

Beimischung und H2-ready#

Das bestehende Erdgasnetz verträgt eine begrenzte Beimischung von Wasserstoff: Das DVGW-Regelwerk (G 260, G 262) lässt heute je nach Netz und angeschlossenen Geräten Anteile im Bereich von etwa 10 bis 20 Vol.-% zu; die konkrete Grenze hängt von Gasturbinen, Erdgastankstellen und Messgeräten im jeweiligen Netz ab. „H2-ready“ bei Gaskraftwerken und Heizungen bedeutet, dass ein Gerät später auf 100 % Wasserstoff umgestellt werden kann – nach dem GEG genügt das allein nicht, um die 65-%-Erneuerbaren-Anforderung zu erfüllen; das Netz muss dafür verbindlich umgestellt werden.

Die Elektrolyse hat einen Wirkungsgrad von etwa 60 bis 70 % (bezogen auf den Heizwert): Aus 100 kWh Strom werden rund 60 bis 70 kWh Wasserstoff. Wer ihn wieder verstromt, verliert erneut die Hälfte – deshalb gilt Wasserstoff als Lösung für Industrieprozesse, Speicherung und schwer elektrifizierbare Anwendungen, nicht für die Raumwärme im Bestand.

Was das für Abrechnungssoftware heißt#

  • Energie in kWh abrechnen, aber Masse in kg und Volumen in Nm³ als Messgrößen mitführen – analog zur thermischen Gasabrechnung mit einem Brennwert je kg oder je Nm³ als Umrechnungsfaktor mit Gültigkeitszeitraum
  • Bezugsgröße (Brennwert/Heizwert) als Pflichtattribut jedes Preises und jeder Menge
  • Qualitäts- und Herkunftsnachweise je Liefermenge: Farbe, Erzeugungsart, CO₂-Intensität und der Nachweis nach der EU-Erneuerbaren-Richtlinie werden zu Vertrags- und Rechnungsattributen – wie Herkunftsnachweise beim Ökostrom, aber mit strengeren Kriterien
  • Sparte als eigener Wert, nicht als Gas-Variante: Netzentgelte, Umlagen und Steuern folgen eigenen Regeln, die sich in den nächsten Jahren mehrfach ändern werden

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