Wasserstoff
Die entstehende vierte leitungsgebundene Sparte: ein eigenes Kernnetz, eigene Regulierung im EnWG und für die Abrechnung eine Ware, die nach Kilogramm gehandelt und nach Kilowattstunden verkauft wird.
Wasserstoff ist noch kein Massenmarkt, aber bereits eine regulierte Sparte: Es gibt ein genehmigtes Netz, Paragrafen im EnWG und erste Kunden in der Industrie. Wer heute Datenmodelle für Versorger baut, sollte die Sparte zumindest als Platzhalter kennen – die Einheitenfrage allein reicht, um ein Abrechnungssystem zu ärgern.
Das Kernnetz#
Im Oktober 2024 genehmigte die Bundesnetzagentur das Wasserstoff-Kernnetz: rund 9.000 km Leitungen, überwiegend umgestellte Erdgasleitungen, die bis 2032 schrittweise in Betrieb gehen sollen und Erzeugungs-, Import- und Speicherstandorte mit den industriellen Verbrauchsschwerpunkten verbinden. Finanziert wird es privatwirtschaftlich über ein bundesweit einheitliches Hochlaufentgelt; weil in den ersten Jahren wenige Kunden hohe Kosten tragen müssten, werden Anfangsverluste auf einem Amortisationskonto gesammelt und später über die Entgelte zurückgeholt – der Bund sichert dieses Konto ab.
Farben und Herkunft#
- Grün
- Elektrolyse mit erneuerbarem Strom – das Ziel der Regulierung; was als „erneuerbar“ gilt, definieren delegierte EU-Rechtsakte (Zusätzlichkeit, zeitliche und räumliche Korrelation).
- Blau
- Aus Erdgas (Dampfreformierung) mit Abscheidung und Speicherung des CO₂.
- Grau
- Aus Erdgas ohne CO₂-Abscheidung – heute der Normalfall in der Industrie.
- Türkis
- Aus Erdgas per Methanpyrolyse, mit festem Kohlenstoff statt CO₂ als Nebenprodukt.
Einheiten – die eigentliche Falle#
| Einheit | Wo sie vorkommt | Umrechnung |
|---|---|---|
| kg | Erzeugung, Import, Mobilität, Verträge | 1 kg ≈ 33,3 kWh Heizwert, ≈ 39,4 kWh Brennwert |
| Nm³ | Netz und Messung, wie beim Erdgas | 1 kg ≈ 11,1 Nm³; 1 Nm³ ≈ 3,0 kWh Heizwert, ≈ 3,54 kWh Brennwert |
| kWh | Abrechnung, Netzentgelte, Energiestatistik | Bezugsgröße für Preise; Brennwert oder Heizwert muss genannt sein |
Beimischung und H2-ready#
Das bestehende Erdgasnetz verträgt eine begrenzte Beimischung von Wasserstoff: Das DVGW-Regelwerk (G 260, G 262) lässt heute je nach Netz und angeschlossenen Geräten Anteile im Bereich von etwa 10 bis 20 Vol.-% zu; die konkrete Grenze hängt von Gasturbinen, Erdgastankstellen und Messgeräten im jeweiligen Netz ab. „H2-ready“ bei Gaskraftwerken und Heizungen bedeutet, dass ein Gerät später auf 100 % Wasserstoff umgestellt werden kann – nach dem GEG genügt das allein nicht, um die 65-%-Erneuerbaren-Anforderung zu erfüllen; das Netz muss dafür verbindlich umgestellt werden.
Die Elektrolyse hat einen Wirkungsgrad von etwa 60 bis 70 % (bezogen auf den Heizwert): Aus 100 kWh Strom werden rund 60 bis 70 kWh Wasserstoff. Wer ihn wieder verstromt, verliert erneut die Hälfte – deshalb gilt Wasserstoff als Lösung für Industrieprozesse, Speicherung und schwer elektrifizierbare Anwendungen, nicht für die Raumwärme im Bestand.
Was das für Abrechnungssoftware heißt#
- Energie in kWh abrechnen, aber Masse in kg und Volumen in Nm³ als Messgrößen mitführen – analog zur thermischen Gasabrechnung mit einem Brennwert je kg oder je Nm³ als Umrechnungsfaktor mit Gültigkeitszeitraum
- Bezugsgröße (Brennwert/Heizwert) als Pflichtattribut jedes Preises und jeder Menge
- Qualitäts- und Herkunftsnachweise je Liefermenge: Farbe, Erzeugungsart, CO₂-Intensität und der Nachweis nach der EU-Erneuerbaren-Richtlinie werden zu Vertrags- und Rechnungsattributen – wie Herkunftsnachweise beim Ökostrom, aber mit strengeren Kriterien
- Sparte als eigener Wert, nicht als Gas-Variante: Netzentgelte, Umlagen und Steuern folgen eigenen Regeln, die sich in den nächsten Jahren mehrfach ändern werden