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Netzentgelte

Entgelte für Transport und Verteilung der Energie einschließlich der damit erhobenen staatlichen Abgaben – rund ein Viertel des Strompreises.

Stand: August 2026

Das Netzentgelt bezahlt Bau, Betrieb und Instandhaltung der Leitungen – und zunehmend den Netzausbau für die Energiewende. Es fließt an den Netzbetreiber, wird aber vom Lieferanten eingesammelt und ist im Endpreis unsichtbar enthalten.

Wie es sich zusammensetzt#

  • Arbeitspreis in ct/kWh – bei Haushalten der größte Teil
  • Grundpreis in €/Jahr – deckt anschlussbezogene Fixkosten
  • Leistungspreis in €/kW – nur bei Kunden mit Leistungsmessung, siehe Leistungspreis
  • Entgelt für Messstellenbetrieb und Abrechnung, sofern nicht separat ausgewiesen

Größenordnung für einen Haushalt: 2026 liegt das Netzentgelt inklusive Messstellenbetrieb im Bundesdurchschnitt bei rund 11 – 12 ct/kWh netto – mit großer regionaler Spreizung von unter 8 bis über 15 ct/kWh je nach Netzgebiet.

Umlagen auf das Netzentgelt#

Mit den Netzentgelten werden mehrere gesetzliche Umlagen eingezogen. 2026 sind das die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung – zusammen 2,946 ct/kWh netto. Der Aufschlag für besondere Netznutzung trägt seit 2025 neben den § 19-StromNEV-Rabatten auch die bundesweite Wälzung der EE-bedingten Netzmehrkosten nach der Festlegung der Bundesnetzagentur – deshalb der Sprung von 0,643 ct/kWh (2024) auf über 1,5 ct/kWh.

Umlage 2026ct/kWh netto
KWKG-Umlage0,446
Offshore-Netzumlage0,941
Aufschlag besondere Netznutzung1,559
Summe2,946
Von den vier Übertragungsnetzbetreibern im Oktober 2025 für das Jahr 2026 veröffentlicht.

2026 übernimmt der Bund zusätzlich einen Teil der Übertragungsnetzentgelte – ein Zuschuss mit einem Entlastungseffekt von rund 6,5 Milliarden Euro im Jahr, der die Netzentgelte gegenüber dem unbezuschussten Niveau senkt.

Wer weniger zahlt#

  • Kunden auf höheren Netzebenen – sie nutzen weniger Netz
  • Betriebe mit atypischer oder stromintensiver Netznutzung nach § 19 StromNEV – deren Rabatt finanziert der Aufschlag für besondere Netznutzung
  • steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG – Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher erhalten wahlweise eine pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1), einen um 60 % reduzierten Arbeitspreis über einen separaten Zähler (Modul 2) oder ein zeitvariables Netzentgelt (Modul 3, seit April 2025 in Kombination mit Modul 1)

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