Marktrollen
Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortlicher: Jede Rolle hat eine eigene Codenummer und eigene Rechte an den Daten einer Marktlokation.
Im Datenaustausch zwischen Marktpartnern spricht niemand von Firmennamen. Es zählen Rolle und Codenummer – ein Unternehmen kann mehrere Rollen gleichzeitig ausfüllen und tritt dann mit mehreren Nummern auf.
Wer ist wer im Energiemarkt
Marktrollen und ihre Aufgaben
- LFLieferantVerkauft Energie an den Letztverbraucher, beschafft die Mengen, stellt die Rechnung.
- VNBVerteilnetzbetreiberBetreibt das örtliche Netz, erhebt Netzentgelte, schaltet an und ab.
- ÜNBÜbertragungsnetzbetreiberHöchstspannung, Systembilanz, Regelenergie – 50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW.
- MSBMessstellenbetreiberBaut Zähler ein, betreibt und liest sie aus, liefert Messwerte an alle Berechtigten.
- BKVBilanzkreisverantwortlicherFührt den Bilanzkreis, meldet Fahrpläne, trägt Abweichungen zwischen Prognose und Ist.
- GVGrundversorgerDer Lieferant mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet – gesetzlich zur Belieferung verpflichtet.
Ein Unternehmen kann mehrere Rollen ausfüllen – ein Stadtwerk ist oft gleichzeitig Lieferant, Verteilnetzbetreiber, grundzuständiger Messstellenbetreiber und Grundversorger. Rechtlich müssen die Bereiche getrennt sein (Entflechtung, „Unbundling“).
Codenummern#
Jeder Marktpartner braucht eine eindeutige Marktpartner-ID (MP-ID). Im Strommarkt vergibt der BDEW die BDEW-Codenummer (13 Stellen, beginnend mit 98 oder 99), im Gasmarkt der DVGW die ebenfalls 13-stellige DVGW-Codenummer. Alternativ wird eine GS1-GLN (Global Location Number) als MP-ID akzeptiert. Europaweit setzt sich zusätzlich die EIC (Energy Identification Code) durch, vor allem für Bilanzkreise und Netzbetreiber. Auf der Rechnung taucht davon meist nur die Netzbetreibernummer auf.
| Rolle | Kürzel | Wichtigste Aufgabe | Wechselbar durch den Kunden? |
|---|---|---|---|
| Lieferant | LF | Energie verkaufen und abrechnen | ja, jederzeit |
| Verteilnetzbetreiber | VNB / NB | Netz betreiben, Netzentgelt erheben | nein – örtliches Monopol |
| Übertragungsnetzbetreiber | ÜNB | Höchstspannung, Systemstabilität | nein |
| Grundzuständiger Messstellenbetreiber | gMSB | Zähler betreiben und auslesen, wenn niemand anderes bestellt ist – in der Regel der Netzbetreiber | ja – durch Wechsel zu einem wMSB |
| Wettbewerblicher Messstellenbetreiber | wMSB | Messstellenbetrieb auf Bestellung des Anschlussnutzers oder Lieferanten | ja, freier Wettbewerb |
| Bilanzkreisverantwortlicher | BKV | Bilanzkreis führen, Fahrpläne anmelden | indirekt über den Lieferanten |
| Bilanzkoordinator | BIKO | Bilanzkreisabrechnung Strom nach MaBiS – Rolle des ÜNB | nein |
| Marktgebietsverantwortlicher | MGV | Bilanzierung Gas im Marktgebiet – Trading Hub Europe (THE) | nein |
| Transportkunde (Gas) | TK | Kapazität buchen und Bilanzkreis im Gasnetz führen – meist Lieferant oder Händler | indirekt über den Lieferanten |
| Grundversorger | GV | Belieferung ohne Vertrag sicherstellen | nein – gesetzlich bestimmt |
| Anschlussnehmer / Anschlussnutzer | AN / ANU | Eigentümer des Netzanschlusses (AN) bzw. tatsächlicher Nutzer, etwa der Mieter (ANU) – Vertragspartner von Netzbetreiber und MSB | – (Kundenseite, keine Codenummer) |
Grundzuständig oder wettbewerblich#
Beim Messstellenbetrieb unterscheidet das MsbG zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber – in der Regel der Netzbetreiber – und wettbewerblichen Messstellenbetreibern. Wer nichts tut, bekommt automatisch den grundzuständigen. Wer wechselt, muss das dem Netzbetreiber melden, damit die Messwerte weiter beim richtigen Empfänger landen.