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Einspeisevergütung

Der gesetzlich garantierte Preis für ins Netz eingespeisten Solarstrom – 20 Jahre lang fest, seit 2024 halbjährlich um ein Prozent abgesenkt.

Stand: August 2026

Wer eine PV-Anlage betreibt, hat Anspruch auf eine feste Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde. Der Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr und ändert sich danach nicht mehr.

Zwei Modelle#

ModellWas passiertSatz ab August 2026 (bis 10 kW)
ÜberschusseinspeisungErst Eigenverbrauch, nur der Rest geht ins Netz7,70 ct/kWh
VolleinspeisungDie gesamte Erzeugung geht ins Netz, kein Eigenverbrauch12,22 ct/kWh
Für größere Dachanlagen sinken die Sätze gestaffelt – bis 40 kW auf 6,67 bzw. 10,23 ct/kWh, bis 100 kW auf 5,44 bzw. 10,23 ct/kWh (Anlagenteil in der jeweiligen Stufe).
InbetriebnahmeÜberschuss (bis 10 kW)Volleinspeisung (bis 10 kW)
Feb. – Jul. 20257,94 ct/kWh12,60 ct/kWh
Aug. 2025 – Jan. 20267,86 ct/kWh12,47 ct/kWh
Feb. – Jul. 20267,78 ct/kWh12,35 ct/kWh
ab Aug. 20267,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Jede Stufe liegt ein Prozent unter der vorigen; die Bundesnetzagentur veröffentlicht die auf zwei Nachkommastellen bestimmten Werte, Abweichungen in der letzten Stelle gegenüber der eigenen Rechnung sind normal.

Degression#

Seit 2024 sinkt die Vergütung halbjährlich um ein Prozent statt monatlich – die Stufen greifen jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Inbetriebnahme; ein Grund, warum Installationstermine Ende Januar und Ende Juli regelmäßig zum Streitthema werden.

Wenn der Strom nichts wert ist#

Direktvermarktung#

Ab 100 kW installierter Leistung ist die Direktvermarktung Pflicht: Der Strom wird über einen Dienstleister an der Börse verkauft, der Betreiber bekommt die Differenz zum anzulegenden Wert als Marktprämie. Kleinere Anlagen können freiwillig wechseln – interessant, sobald die Börsenpreise über der festen Vergütung liegen.

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