Einspeisevergütung
Der gesetzlich garantierte Preis für ins Netz eingespeisten Solarstrom – 20 Jahre lang fest, seit 2024 halbjährlich um ein Prozent abgesenkt.
Wer eine PV-Anlage betreibt, hat Anspruch auf eine feste Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde. Der Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr und ändert sich danach nicht mehr.
Zwei Modelle#
| Modell | Was passiert | Satz ab August 2026 (bis 10 kW) |
|---|---|---|
| Überschusseinspeisung | Erst Eigenverbrauch, nur der Rest geht ins Netz | 7,70 ct/kWh |
| Volleinspeisung | Die gesamte Erzeugung geht ins Netz, kein Eigenverbrauch | 12,22 ct/kWh |
| Inbetriebnahme | Überschuss (bis 10 kW) | Volleinspeisung (bis 10 kW) |
|---|---|---|
| Feb. – Jul. 2025 | 7,94 ct/kWh | 12,60 ct/kWh |
| Aug. 2025 – Jan. 2026 | 7,86 ct/kWh | 12,47 ct/kWh |
| Feb. – Jul. 2026 | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| ab Aug. 2026 | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
Degression#
Seit 2024 sinkt die Vergütung halbjährlich um ein Prozent statt monatlich – die Stufen greifen jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Inbetriebnahme; ein Grund, warum Installationstermine Ende Januar und Ende Juli regelmäßig zum Streitthema werden.
Wenn der Strom nichts wert ist#
Direktvermarktung#
Ab 100 kW installierter Leistung ist die Direktvermarktung Pflicht: Der Strom wird über einen Dienstleister an der Börse verkauft, der Betreiber bekommt die Differenz zum anzulegenden Wert als Marktprämie. Kleinere Anlagen können freiwillig wechseln – interessant, sobald die Börsenpreise über der festen Vergütung liegen.