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Gasmarkt: Marktgebiet, Bilanzierung, Umlagen

Ein Marktgebiet, ein Gastag, ein Bilanzierungsverantwortlicher: Der Gasmarkt folgt eigenen Regeln – von der Entry-Exit-Logik bis zu den Umlagen, die nur auf der Gasrechnung stehen.

Stand: August 2026

Wer vom Strom kommt, erkennt im Gasmarkt vieles wieder – Lieferanten, Netzbetreiber, Bilanzkreise, Marktkommunikation – und stolpert dann über die Unterschiede: Es gibt keine Regelzonen, sondern ein Marktgebiet. Es wird nicht viertelstündlich, sondern täglich bilanziert. Und das Gas selbst wird nicht in kWh gemessen, sondern in Kubikmetern, die erst die Abrechnung in Energie übersetzt.

Ein Marktgebiet: Trading Hub Europe#

Seit dem 1. Oktober 2021 gibt es in Deutschland ein einziges Gasmarktgebiet, betrieben von der Trading Hub Europe GmbH (THE) als Marktgebietsverantwortlichem (MGV). Zuvor waren es zwei (NetConnect Germany und Gaspool), davor bis zu 19. Der MGV ist eine Gemeinschaftsgesellschaft der Fernleitungsnetzbetreiber und übernimmt, was im Strom die vier ÜNB als Bilanzkoordinatoren tun – für ganz Deutschland an einer Stelle.

Entry-Exit-System
Transportkunden buchen Kapazität getrennt für den Eintritt ins Marktgebiet (Entry: Grenzübergang, Speicher, Biogasanlage, LNG-Terminal) und den Austritt (Exit: Ausspeisung an Verteilnetze und Endkunden). Zwischen Entry und Exit liegt der Virtuelle Handelspunkt (VTP), an dem Gas ohne Bezug zu einem physischen Ort gehandelt und zwischen Bilanzkreisen übertragen wird.
Gastag
Der Bilanzierungstag läuft von 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetags. Alle Mengen, Nominierungen und Allokationen beziehen sich auf den Gastag, nicht auf den Kalendertag – auch Zählerstände zum Monatswechsel werden auf 06:00 Uhr gerechnet.
Tagesbilanzierung
Der Bilanzkreis muss über den Gastag ausgeglichen sein. Innerhalb des Tages puffert das Netz (Netzpuffer). Abweichungen rechnet der MGV als Ausgleichsenergie ab; zusätzlich gibt es für RLM-Kunden stündliche Toleranzen und ein untertägiges Flexibilitätsentgelt.

SLP und RLM im Gas#

Die Grenze zur registrierenden Leistungsmessung liegt im Gas deutlich höher als im Strom: 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch oder 500 kWh/h Ausspeiseleistung (§ 24 GasNZV) – praktisch alle Haushalte und die meisten Gewerbekunden sind SLP-Kunden, siehe Lastprofil. RLM-Kunden werden stündlich gemessen und täglich per MSCONS bilanziert.

Gas-Standardlastprofile sind vor allem temperaturabhängig: Sie beschreiben den Tagesverbrauch als Sigmoid-Funktion der Tagesmitteltemperatur – bei 20 °C nahe null (nur Warmwasser und Kochen), bei −10 °C nahe dem Maximum. Bilanziert wird mit der Prognosetemperatur des Vortags; die Differenz zwischen prognostiziertem und tatsächlichem Verbrauch trägt nicht der Lieferant, sondern wird über die Bilanzierungsumlage auf alle SLP-Ausspeisepunkte verteilt. Deshalb ist ein warmer Winter für einen Gaslieferanten kein Bilanzkreisrisiko – aber ein Absatzrisiko.

Die Regelwerke: GaBi Gas und GeLi Gas#

Die Bundesnetzagentur hat für Gas Schwesterfestlegungen zu den Strom-Regeln erlassen: GeLi Gas (Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas) entspricht der GPKE und regelt An-, Ab- und Ummeldung; GaBi Gas (Grundmodell der Ausgleichsleistungs- und Bilanzierungsregeln) entspricht der MaBiS. Zuständig ist die Beschlusskammer 7. Die Formate sind dieselben EDIFACT-Nachrichten wie im Strom – UTILMD, MSCONS, INVOIC – mit gasspezifischen Codes; seit dem 1. Oktober 2025 auch im Gas über AS4 transportiert.

Umlagen, die nur auf der Gasrechnung stehen#

PositionWofürWer legt sie fest
Bilanzierungsumlage (SLP und RLM getrennt)Deckt die Kosten der Regelenergie und die Differenz zwischen bilanzierten SLP-Mengen und tatsächlichem Verbrauch; früher als Regelenergieumlage bezeichnetMGV, jährlich zum 1. Oktober
KonvertierungsumlageKosten dafür, dass H- und L-Gas im selben Marktgebiet als eine Ware bilanziert werden, obwohl sie physisch getrennt fließenMGV, jährlich
Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG)Seit Oktober 2022 zur Finanzierung der staatlich veranlassten Speicherbefüllung; ihre Abschaffung zum 1. Januar 2026 ist beschlossen – der Bund übernimmt die Kostengesetzlich; Höhe zuletzt vom MGV festgelegt
Energiesteuer0,55 ct/kWh für Erdgas zum Verheizen (§ 2 Abs. 3 EnergieStG), siehe EnergiesteuerBund
CO₂-PreisNationaler Emissionshandel nach BEHG, 2026 im Preiskorridor von 55 bis 65 €/t – siehe CO₂-PreisBund
Dazu kommen [[netzentgelte|Netzentgelte]], [[konzessionsabgabe|Konzessionsabgabe]] und Umsatzsteuer wie im Strom. Die Zusammensetzung im Detail: [[gaspreis-zusammensetzung|Gaspreis-Zusammensetzung]].

H-Gas, L-Gas und die Marktraumumstellung#

Deutschland hat historisch zwei Gasqualitäten: hochkalorisches H-Gas und niederkalorisches L-Gas aus niederländischen und norddeutschen Feldern. Weil die L-Gas-Förderung ausläuft, werden ganze Netzgebiete in Nordwestdeutschland auf H-Gas umgestellt – die Marktraumumstellung, bei der jedes Gasgerät angepasst oder getauscht werden muss. Für die Abrechnung bedeutet das einen Sprung im Brennwert zum Umstellungstermin; die Details stehen unter Erdgas.

Biomethan#

Aufbereitetes Biogas wird als Biomethan ins Erdgasnetz eingespeist und ist dort physisch nicht mehr unterscheidbar. Gehandelt wird es deshalb über eigene Biogas-Bilanzkreise mit einem Bilanzierungszeitraum von zwölf Monaten und über Nachweise im Biogasregister der dena. Für den Lieferanten ist Biomethan ein Beschaffungs- und Nachweisthema – auf der Kundenrechnung erscheint es als Produkteigenschaft, nicht als eigene Position.

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