Der Zähler
Das Gerät, das misst, wie viel Energie oder Wasser eine Verbrauchsstelle entnimmt – und damit die Grundlage jeder Rechnung.
Der Zähler ist der einzige Punkt, an dem der Energiemarkt die Wirklichkeit berührt. Alles andere – Verträge, Bilanzkreise, Prognosen – ist Buchhaltung um diesen einen Messwert herum.
Was auf dem Zähler steht
Moderne Messeinrichtung, digital
Für die Ablesung zählt nur das Vorkomma: Nachkommastellen sind meist rot abgesetzt oder gar nicht erst angezeigt. Die Zählernummer identifiziert das Gerät, nicht den Anschluss – nach einem Zählerwechsel ändert sie sich, die Messlokations-ID bleibt.
Zähler, Zählernummer, Zählerstand#
- Zähler / Messeinrichtung
- Das physische Gerät. Es gehört dem Messstellenbetreiber, nicht dem Kunden und nicht dem Vermieter.
- Zählernummer
- Die Seriennummer des Geräts. Sie ändert sich beim Zählerwechsel – die Messlokations-ID bleibt.
- Zählerstand
- Der aktuell angezeigte Zählerwert. Aus der Differenz zweier Stände entsteht der Verbrauch.
- Zählwerk
- Ein einzelnes Register im Zähler. Ein Zweitarifzähler hat zwei, ein Zweirichtungszähler ebenfalls.
Eichung#
Zähler sind eichpflichtig. Läuft die Eichfrist ab, muss das Gerät getauscht oder – bei Stichprobenverfahren – die Frist verlängert werden. Typische Fristen: 8 Jahre bei elektronischen Stromzählern und Balgengaszählern, 16 Jahre bei Ferraris-Zählern, 6 Jahre bei Kaltwasserzählern.