Zählerstand und Ablesung
Auf der Rechnung ist gekennzeichnet, ob ein Zählerstand vom Messstellenbetreiber abgelesen, vom Kunden gemeldet oder geschätzt wurde – bei einer Schätzung muss der Grund genannt werden.
Ein Zählerstand ist kein Verbrauch. Der Zähler zählt seit seinem Einbau immer weiter; der Verbrauch ist erst die Differenz zwischen zwei Ständen.
Woher der Zählerstand kommt
Und warum das auf der Rechnung steht
- MSB
Ablesung durch den Messstellenbetreiber
Ein Mitarbeiter oder die Fernauslesung liefert den Wert. Der verlässlichste Fall – und bei intelligenten Messsystemen der Normalfall.
- KUN
Selbstablesung durch den Kunden
Der Kunde meldet den Stand per Karte, Portal oder App. Der Versorger prüft ihn gegen die Historie auf Plausibilität.
- EST
Verbrauchsschätzung
Wenn kein Wert vorliegt, wird der Verbrauch nach dem Vorjahr hochgerechnet. Der Grund muss auf der Rechnung stehen.
Schlüssel für den Grund einer Schätzung
- 1Fehlende Daten bei der Selbstablesung
- 2Kein Zutritt zur Messeinrichtung möglich
- 3Verbrauchszuordnung wegen unterjähriger Preisänderung
§ 40 Abs. 2 EnWG verlangt, dass jeder Zählerstand gekennzeichnet ist. Eine Schätzung ist zulässig, aber begründungspflichtig – und sie ist der häufigste Auslöser für Rückfragen im Kundenservice.
Richtig ablesen#
- Nur die Vorkommastellen zählen – Nachkommastellen sind meist rot abgesetzt
- Bei Zweitarifzählern beide Werte melden, HT und NT getrennt
- Bei Wandlerzählern den Wandlerfaktor berücksichtigen
- Bei digitalen Zählern muss oft erst die richtige Anzeige durchgeschaltet werden – die OBIS-Kennzahl sagt, welches Register gerade zu sehen ist
Wenn geschätzt wird#
Liegt kein Wert vor, wird der Verbrauch auf Basis des Vorjahres hochgerechnet. Das ist zulässig, muss aber begründet werden. Übliche Schlüssel auf der Rechnung:
- 1fehlende Daten bei der Selbstablesung
- 2kein möglicher Zutritt zur Messeinrichtung
- 3Verbrauchszuordnung wegen unterjähriger Preisänderung
Ersatzwertbildung im Messstellenbetrieb#
Fehlt ein Messwert oder fällt er bei der Plausibilisierung durch, bildet der Messstellenbetreiber einen Ersatzwert. Die gängigen Verfahren, in dieser Reihenfolge bevorzugt:
- Vorjahreswert – derselbe Zeitraum des Vorjahres, bei Gas temperaturbereinigt
- Vergleichswert – ein vergleichbarer Zeitraum derselben Messlokation, etwa die Vorwoche beim Lastgang
- Interpolation – bei Lücken im Lastgang zwischen dem letzten und dem nächsten gültigen Wert
- Schätzung nach Lastprofil – der Jahresverbrauch wird über das Standardlastprofil auf den Zeitraum verteilt