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Zählerstand und Ablesung

Auf der Rechnung ist gekennzeichnet, ob ein Zählerstand vom Messstellenbetreiber abgelesen, vom Kunden gemeldet oder geschätzt wurde – bei einer Schätzung muss der Grund genannt werden.

Stand: August 2026

Ein Zählerstand ist kein Verbrauch. Der Zähler zählt seit seinem Einbau immer weiter; der Verbrauch ist erst die Differenz zwischen zwei Ständen.

Woher der Zählerstand kommt

Und warum das auf der Rechnung steht

  • MSB

    Ablesung durch den Messstellenbetreiber

    Ein Mitarbeiter oder die Fernauslesung liefert den Wert. Der verlässlichste Fall – und bei intelligenten Messsystemen der Normalfall.

  • KUN

    Selbstablesung durch den Kunden

    Der Kunde meldet den Stand per Karte, Portal oder App. Der Versorger prüft ihn gegen die Historie auf Plausibilität.

  • EST

    Verbrauchsschätzung

    Wenn kein Wert vorliegt, wird der Verbrauch nach dem Vorjahr hochgerechnet. Der Grund muss auf der Rechnung stehen.

Schlüssel für den Grund einer Schätzung

  • 1Fehlende Daten bei der Selbstablesung
  • 2Kein Zutritt zur Messeinrichtung möglich
  • 3Verbrauchszuordnung wegen unterjähriger Preisänderung

§ 40 Abs. 2 EnWG verlangt, dass jeder Zählerstand gekennzeichnet ist. Eine Schätzung ist zulässig, aber begründungspflichtig – und sie ist der häufigste Auslöser für Rückfragen im Kundenservice.

Richtig ablesen#

  • Nur die Vorkommastellen zählen – Nachkommastellen sind meist rot abgesetzt
  • Bei Zweitarifzählern beide Werte melden, HT und NT getrennt
  • Bei Wandlerzählern den Wandlerfaktor berücksichtigen
  • Bei digitalen Zählern muss oft erst die richtige Anzeige durchgeschaltet werden – die OBIS-Kennzahl sagt, welches Register gerade zu sehen ist

Wenn geschätzt wird#

Liegt kein Wert vor, wird der Verbrauch auf Basis des Vorjahres hochgerechnet. Das ist zulässig, muss aber begründet werden. Übliche Schlüssel auf der Rechnung:

  1. 1fehlende Daten bei der Selbstablesung
  2. 2kein möglicher Zutritt zur Messeinrichtung
  3. 3Verbrauchszuordnung wegen unterjähriger Preisänderung

Ersatzwertbildung im Messstellenbetrieb#

Fehlt ein Messwert oder fällt er bei der Plausibilisierung durch, bildet der Messstellenbetreiber einen Ersatzwert. Die gängigen Verfahren, in dieser Reihenfolge bevorzugt:

  • Vorjahreswert – derselbe Zeitraum des Vorjahres, bei Gas temperaturbereinigt
  • Vergleichswert – ein vergleichbarer Zeitraum derselben Messlokation, etwa die Vorwoche beim Lastgang
  • Interpolation – bei Lücken im Lastgang zwischen dem letzten und dem nächsten gültigen Wert
  • Schätzung nach Lastprofil – der Jahresverbrauch wird über das Standardlastprofil auf den Zeitraum verteilt

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