KWK-Umlage (KWKG-Umlage)
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem KWKG entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt – 2026 sind das 0,446 ct/kWh.
Stand: August 2026
Kraft-Wärme-Kopplung nutzt die Abwärme der Stromerzeugung zum Heizen und erreicht damit deutlich höhere Gesamtwirkungsgrade als getrennte Erzeugung. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz fördert solche Anlagen – finanziert über eine Umlage auf jede Kilowattstunde.
0,446 ct
je kWh in 2026
+61 %
gegenüber 2025
2,946 ct
alle Netzumlagen 2026
KWKG, Offshore, besondere Netznutzung
Die Umlage wird zusammen mit den Netzentgelten erhoben und jedes Jahr Mitte Oktober von den vier Übertragungsnetzbetreibern für das Folgejahr veröffentlicht.
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