Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher über 4,2 kW dürfen vom Netzbetreiber kurzzeitig gedrosselt werden – im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.
Der Verbrauchswert Erdgas in Kilowattstunden ergibt sich durch Multiplikation des gemessenen Verbrauchs in Kubikmetern mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Teilzahlung beziehungsweise Anzahlung auf bereits geleistete Energie- und Wasserlieferungen. Die Höhe orientiert sich am zu erwartenden Verbrauch auf Basis des vorherigen Abrechnungszeitraums.
PV-Anlage, Wärmepumpe, Speicher, Wallbox: Aus dem reinen Verbraucher ist ein Prosumer geworden – und damit ändern sich Zähler, Marktlokation und Tarif.
Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 StromNEV entstehen – 2026 sind das 1,559 ct/kWh.
Eine steckerfertige Mini-PV-Anlage mit bis zu 800 W Wechselrichterleistung – anmeldepflichtig nur noch im Marktstammdatenregister, nicht mehr beim Netzbetreiber.
Ein virtuelles Konto, auf dem Einspeisung und Entnahme einer Lieferantengruppe viertelstündlich ausgeglichen sein müssen – die kaufmännische Grundlage dafür, dass Strom überhaupt gehandelt werden kann.
Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird – angegeben in kvarh und ab einer bestimmten Grenze zusätzlich berechnet.
Neukunden-, Sofort- und Treuebonus sind an Bedingungen geknüpfte Preisnachlässe, die mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet werden; eine Preisgarantie friert meist nur den Energiepreis ein, während Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte weiter durchgereicht werden.
BDEW-Codenummer, DVGW-Codenummer, GLN und EIC: die Nummern, mit denen sich Marktpartner in der Marktkommunikation ausweisen – je Rolle und Sparte eine eigene.
Zählerstände und Lastgänge sind personenbezogene Daten. Die DSGVO gilt, wird aber für den Messstellenbetrieb durch die §§ 49 bis 75 MsbG konkretisiert – mit strenger Zweckbindung und klar benannten berechtigten Stellen.
Der Arbeitspreis folgt stündlich bzw. viertelstündlich dem Börsenpreis. Seit Januar 2025 muss jeder Lieferant einen solchen Tarif anbieten – Voraussetzung beim Kunden ist ein intelligentes Messsystem.
Förderte die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien; die Mehrbelastungen wurden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Seit dem 1. Juli 2022 wird sie nicht mehr erhoben.
Selbst erzeugter Strom, der ohne Netzdurchleitung selbst verbraucht wird – abgabenfrei seit 2022, stromsteuerfrei bis 2 MW, und der eigentliche Werttreiber jeder PV-Anlage.
Der digitale Selbstbedienungsbereich eines Versorgers: Zählerstand melden, Abschlag anpassen, Rechnungen einsehen, Umzug melden – ohne Anruf im Kundenservice.
Der Vertrag zwischen Lieferant und Letztverbraucher: Pflichtinhalte nach § 41 EnWG, Widerruf, Laufzeiten nach § 309 Nr. 9 BGB, Kündigungsbutton und Sonderkündigungsrechte.
Die Software, die entscheidet, wann welches Gerät läuft: Sie verteilt PV-Überschuss, verschiebt Lasten in günstige Stunden und hält den Hausanschluss im Rahmen.
Das Grundgesetz der Energiewirtschaft: Es regelt Netzzugang, Grundversorgung, Rechnungsinhalte, Verbraucherrechte und die Aufgaben der Bundesnetzagentur.
Die gesetzliche Pflicht, Netzbetrieb und Energievertrieb voneinander zu trennen – organisatorisch, rechnerisch, informatorisch und beim Auftritt nach außen.
Das geregelte Verfahren, mit dem ein fehlender oder unplausibler Messwert durch einen begründeten Rechenwert ersetzt wird – gekennzeichnet, nachvollziehbar und korrigierbar.
Wärme aus dem Netz: technisch elegant, regulatorisch ein Sonderfall – kein Lieferantenwechsel, Preisänderungen über Preisgleitklauseln statt Marktpreise.
Zweimal im Jahr – zum 1. April und zum 1. Oktober – stellt der deutsche Energiemarkt seine Kommunikationsformate um. Ohne Übergangszeitraum: Wer nicht umgestellt hat, kann nicht mehr mit dem Markt kommunizieren.
Ein Marktgebiet, ein Gastag, ein Bilanzierungsverantwortlicher: Der Gasmarkt folgt eigenen Regeln – von der Entry-Exit-Logik bis zu den Umlagen, die nur auf der Gasrechnung stehen.
Die Marktrolle, die das Smart-Meter-Gateway betreibt: Sie konfiguriert, aktualisiert und verwaltet Schlüssel – und bestimmt, welche Messwerte in welchem Tarifanwendungsfall an wen gehen.
Wo Lieferanten ihre Energie einkaufen – Börse, Terminmarkt, bilateral – und warum die Einkaufsstrategie darüber entscheidet, welche Tarife ein Versorger überhaupt anbieten kann.
Wärmepumpe, Gas-Brennwert, Fernwärme, Pellet oder Hybrid – seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom Juli 2026 wählt der Eigentümer wieder frei, die Anforderungen kommen über den Brennstoff.
Wer die Regeln des Energiemarkts macht – Gesetzgeber, Bundesnetzagentur, Verbände, europäische Behörden – und in welcher Rangfolge Gesetz, Verordnung, Festlegung und Anwendungshilfe zueinander stehen.
Eine moderne Messeinrichtung plus Smart-Meter-Gateway: misst viertelstündlich, überträgt verschlüsselt und ist Voraussetzung für dynamische Tarife und § 14a EnWG.
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem KWKG entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt – 2026 sind das 0,446 ct/kWh.
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt – bezogen auf die höchste gemessene Viertelstunde des Jahres.
Der Wechsel des Energielieferanten ändert physisch nichts – nur die Zuordnung der Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis. Seit Juni 2025 muss er binnen 24 Stunden möglich sein.
Marktlokation, Messlokation, Netzlokation, Technische und Steuerbare Ressource: fünf Objekte, die zusammen beschreiben, wo Energie gehandelt, gemessen, ins Netz übergeben, erzeugt und gesteuert wird.
Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortlicher: Jede Rolle hat eine eigene Codenummer und eigene Rechte an den Daten einer Marktlokation.
Das Register der Bundesnetzagentur, in dem jede Erzeugungsanlage und jeder Speicher eingetragen sein muss – innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Strom aus der PV-Anlage auf dem Dach direkt an die Bewohner – ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Zwei Modelle, zwei Rechtsrahmen: Mieterstrom mit Zuschlag nach EEG und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG.
Die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und geleisteten Abschlägen – zu viel Gezahltes ist unverzüglich zu erstatten oder mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen.
Die physische Verbindung eines Grundstücks mit dem Verteilnetz – geregelt in der NAV – und der Weg, auf dem eine Erzeugungsanlage über Installateur und Netzbetreiber ans Netz kommt.
Vier Übertragungsnetzbetreiber und rund 850 Verteilnetzbetreiber transportieren die Energie – die Netzbetreibernummer auf der Rechnung sagt, in wessen Netz eine Verbrauchsstelle hängt.
Der Netzbetreiber stellt dem Lieferanten die Netznutzung seiner Kunden in Rechnung – als monatliche Abschläge plus Turnusabrechnung, per INVOIC und REMADV; die Mehr-/Mindermengenabrechnung gleicht anschließend die Differenz zwischen bilanzierter und tatsächlich verbrauchter Energie aus.
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt – 2026 sind das 0,941 ct/kWh.
Wandelt Sonnenlicht in Strom. Wirtschaftlich entscheidend ist nicht die Anlagengröße, sondern wie viel des erzeugten Stroms im Haus selbst verbraucht wird.
Werkzeuge für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten: die freiwillige Ratenzahlung, die gesetzlich vorgeschriebene Abwendungsvereinbarung vor einer Sperre sowie Vorauszahlung, Sicherheitsleistung und Vorkassezähler als Absicherung des Versorgers.
Eine fehlerhafte Rechnung wird nie überschrieben, sondern storniert und neu berechnet – mit eigener Rechnungsnummer, Bezug auf das Original und Auswirkungen auf Vertragskonto und Abschlagsplan.
Vier Übertragungsnetzbetreiber halten das deutsche Netz im Gleichgewicht – mit Regelenergie, Redispatch und Reserven, deren Kosten über Ausgleichsenergie, Umlagen und Netzentgelte bei allen landen.
Die Schlussrechnung rechnet bis zum Lieferende ab, die Zwischenabrechnung bis zu einem Stichtag im laufenden Vertrag, die Turnusabrechnung bis zum regulären Ende des Abrechnungszeitraums – alle drei folgen demselben Rechenweg, unterscheiden sich aber in Auslöser, Frist und Zählerstandsquelle.
Macht aus Sonnenlicht direkt Wärme statt Strom – effizienter je Quadratmeter als Photovoltaik, aber nur für Warmwasser und Heizungsunterstützung nutzbar.
Bis 100.000 kWh im Jahr verteilt eine statistische Kurve den Jahresverbrauch auf die Stunden; darüber wird der tatsächliche Lastgang viertelstündlich gemessen.
Die Verordnungen über die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung – sie regeln Abschläge, Abrechnung, Ablesung, Zahlungsverzug und Versorgungsunterbrechung.
Bei Erdgas wird das Volumen in m³ gemessen und nach eichrechtlich anerkannten Regeln mit Zustandszahl und Brennwert in kWh umgerechnet, damit die Energiemenge unabhängig von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann.
Wie Fernwärme eine Sparte ohne Lieferantenwettbewerb: Preise setzt der örtliche Versorger, Abwasser ist meist eine kommunale Gebühr – mit ganz eigenen Steuerregeln.
Diente auf Grundlage von § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. Sie wird seit 2023 nicht mehr erhoben.
Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge zu dieser Verbrauchsstelle erfasst.
Die entstehende vierte leitungsgebundene Sparte: ein eigenes Kernnetz, eigene Regulierung im EnWG und für die Abrechnung eine Ware, die nach Kilogramm gehandelt und nach Kilowattstunden verkauft wird.
Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung: Anmeldung, Abmeldung, Kündigung, Stammdaten, Messwerte und Netznutzungsabrechnung zwischen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Seit der Liberalisierung sind Netz, Messung und Lieferung getrennte Geschäfte – wer Software für Versorger baut, muss vor allem diese Trennung verstehen.
Auf der Rechnung ist gekennzeichnet, ob ein Zählerstand vom Messstellenbetreiber abgelesen, vom Kunden gemeldet oder geschätzt wurde – bei einer Schätzung muss der Grund genannt werden.
Das MaKo-Objekt, das festlegt, welche Viertelstunde in welches Zählregister fällt – die Grundlage für zeitvariable Netzentgelte und zeitvariable Tarife auf einem intelligenten Messsystem.
Vom klassischen Hoch-/Niedertarif mit Doppeltarifzähler über Heizstrom mit Sperrzeiten bis zum zeitvariablen Netzentgelt nach § 14a EnWG Modul 3: Preise, die von der Uhrzeit abhängen, brauchen Zählzeiten, getrennte Register und einen Kalender im Abrechnungssystem.