Springe zu Content

Energiesteuer (Erdgassteuer)

Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch – bei Erdgas 0,55 ct/kWh, auch 2026 unverändert.

Stand: August 2026

Die Energiesteuer ist die Nachfolgerin der Mineralölsteuer und erfasst alle Energieerzeugnisse – Heizöl, Kraftstoffe und eben auch Erdgas. Für Erdgas zum Verheizen beträgt sie 0,55 ct/kWh.

Wie die Stromsteuer wird auch die Energiesteuer vom Lieferanten abgeführt und geht in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ein.

Verwandte Themen