Energiesteuer (Erdgassteuer)
Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch – bei Erdgas 0,55 ct/kWh, auch 2026 unverändert.
Stand: August 2026
Die Energiesteuer ist die Nachfolgerin der Mineralölsteuer und erfasst alle Energieerzeugnisse – Heizöl, Kraftstoffe und eben auch Erdgas. Für Erdgas zum Verheizen beträgt sie 0,55 ct/kWh.
Wie die Stromsteuer wird auch die Energiesteuer vom Lieferanten abgeführt und geht in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ein.
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