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Eigenverbrauch und Eigenversorgung

Selbst erzeugter Strom, der ohne Netzdurchleitung selbst verbraucht wird – abgabenfrei seit 2022, stromsteuerfrei bis 2 MW, und der eigentliche Werttreiber jeder PV-Anlage.

Stand: August 2026

Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt eine, die sonst zum vollen Endkundenpreis aus dem Netz gekommen wäre. Deshalb entscheidet nicht die Anlagengröße über die Wirtschaftlichkeit, sondern der Anteil des Stroms, der im Haus bleibt.

Der Rechtsbegriff: Eigenversorgung#

Eigenversorgung ist nach § 3 Nr. 19 EEG der Verbrauch von Strom, den eine Person selbst in einer Anlage erzeugt, die sie selbst betreibt, im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang und ohne Durchleitung durch ein Netz. Alle vier Merkmale müssen zusammenkommen. Fehlt eines – etwa weil der Betreiber der Anlage nicht der Verbraucher ist –, liegt eine Lieferung an Dritte vor, wie bei Mieterstrom.

AbgabeAuf EigenverbrauchGrundlage
EEG-Umlageentfällt – die Umlage wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt und Anfang 2023 abgeschafft; auch der frühere anteilige Satz für Eigenversorger ist GeschichteEnFG
Stromsteuerbefreit für Anlagen bis 2 MW, wenn der Strom im räumlichen Zusammenhang vom Betreiber selbst verbraucht wird§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG
Netzentgelte, Konzessionsabgabe, übrige Umlagenfallen nicht an – sie hängen an der Netzentnahme—
Umsatzsteuerseit dem Nullsteuersatz 2023 für kleine Anlagen praktisch ohne Bedeutung§ 12 Abs. 3 UStG

Überschuss- oder Volleinspeisung#

Wer einspeist, wählt zwischen zwei Modellen mit unterschiedlichen Vergütungssätzen – die aktuellen Werte stehen im Artikel Einspeisevergütung. Die Entscheidung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und kann durch Mitteilung an den Netzbetreiber vor dem 1. Dezember für das Folgejahr geändert werden.

Überschusseinspeisung
Der Strom fließt zuerst zu den Verbrauchern im Haus; nur was übrig ist, geht ins Netz. Standard für Wohngebäude.
Volleinspeisung
Die gesamte Erzeugung geht ins Netz, der Haushalt bezieht weiter komplett aus dem Netz. Höherer Vergütungssatz, aber kein Eigenverbrauch – lohnt nur ohne nennenswerten Verbrauch am Standort.

Messkonzepte#

KonzeptZählerWann
Überschusseinspeisung, einfachein Zweirichtungszähler am Netzanschluss (Bezug 1.8.0, Einspeisung 2.8.0)Standardfall Einfamilienhaus; der Eigenverbrauch wird nicht gemessen, sondern ergibt sich aus Erzeugung minus Einspeisung
mit Erzeugungszählerzusätzlich ein Zähler direkt hinter dem Wechselrichterwenn die Erzeugung nachgewiesen werden muss – bei KWK-Zuschlag, Mieterstrom, Stromsteuer-Nachweisen oder mehreren Anlagen mit verschiedenen Vergütungssätzen
Volleinspeisungeigener Einspeisezähler für die Anlage, getrennter Bezugszählerwenn kein Eigenverbrauch stattfinden soll
KaskadeZähler hintereinander geschaltet: Summenzähler am Netzanschluss, Unterzähler je Nutzer oder AnlageMehrfamilienhaus, Gewerbe mit Untermietern, Mieterstrom
Das Messkonzept legt der Netzbetreiber im Rahmen des Anschlussbegehrens fest ([[netzanschluss|Netzanschluss]]); die [[marktlokation|Marktlokationen]] für Bezug und Einspeisung folgen daraus.

Zwei Quoten, die oft verwechselt werden#

Eigenverbrauchsquote = Eigenverbrauch / Erzeugung · 100 % · Autarkiegrad = Eigenverbrauch / Gesamtverbrauch · 100 %

Eigenverbrauchsquote
Welcher Anteil des erzeugten Stroms im Haus bleibt – die Sicht der Anlage
Autarkiegrad
Welcher Anteil des verbrauchten Stroms aus der eigenen Anlage stammt – die Sicht des Haushalts

10 kWp auf einem Einfamilienhaus

Erzeugung
9.500 kWh im Jahr
Gesamtverbrauch
4.500 kWh im Jahr
Eigenverbrauchsquote
30 % → 2.850 kWh selbst verbraucht
Einspeisung
9.500 − 2.850 = 6.650 kWh
Netzbezug
4.500 − 2.850 = 1.650 kWh
Autarkiegrad
2.850 / 4.500 = 63 %
Ersparnis + Erlös2.850 kWh × 37 ct = 1.054,50 € gespart, 6.650 kWh × 7,7 ct = 512,05 € Vergütung

Wirtschaftlichkeit: die Faustformel#

Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den Bezugspreis von rund 35 bis 40 ct/kWh; eine eingespeiste bringt rund 8 ct/kWh. Eine Kilowattstunde Eigenverbrauch ist also etwa viereinhalb- bis fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Jede Maßnahme, die Verbrauch in die Erzeugungsstunden verschiebt, verdient deshalb mehr als jedes zusätzliche Modul.

Direktvermarktung#

Ab 100 kW installierter Leistung muss der eingespeiste Strom in der Direktvermarktung verkauft werden: Ein Direktvermarkter vermarktet ihn an der Börse, der Betreiber erhält die Marktprämie als Differenz zwischen anzulegendem Wert und Monatsmarktwert. Am Eigenverbrauch ändert das nichts – er bleibt abgabenfrei und wird nicht vermarktet. Für Gewerbe mit großem Dach ist die Kombination aus hohem Eigenverbrauch und Direktvermarktung des Rests der Regelfall; siehe Großhandel und Beschaffung.

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