Eigenverbrauch und Eigenversorgung
Selbst erzeugter Strom, der ohne Netzdurchleitung selbst verbraucht wird – abgabenfrei seit 2022, stromsteuerfrei bis 2 MW, und der eigentliche Werttreiber jeder PV-Anlage.
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt eine, die sonst zum vollen Endkundenpreis aus dem Netz gekommen wäre. Deshalb entscheidet nicht die Anlagengröße über die Wirtschaftlichkeit, sondern der Anteil des Stroms, der im Haus bleibt.
Der Rechtsbegriff: Eigenversorgung#
Eigenversorgung ist nach § 3 Nr. 19 EEG der Verbrauch von Strom, den eine Person selbst in einer Anlage erzeugt, die sie selbst betreibt, im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang und ohne Durchleitung durch ein Netz. Alle vier Merkmale müssen zusammenkommen. Fehlt eines – etwa weil der Betreiber der Anlage nicht der Verbraucher ist –, liegt eine Lieferung an Dritte vor, wie bei Mieterstrom.
| Abgabe | Auf Eigenverbrauch | Grundlage |
|---|---|---|
| EEG-Umlage | entfällt – die Umlage wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt und Anfang 2023 abgeschafft; auch der frühere anteilige Satz für Eigenversorger ist Geschichte | EnFG |
| Stromsteuer | befreit für Anlagen bis 2 MW, wenn der Strom im räumlichen Zusammenhang vom Betreiber selbst verbraucht wird | § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG |
| Netzentgelte, Konzessionsabgabe, übrige Umlagen | fallen nicht an – sie hängen an der Netzentnahme | — |
| Umsatzsteuer | seit dem Nullsteuersatz 2023 für kleine Anlagen praktisch ohne Bedeutung | § 12 Abs. 3 UStG |
Überschuss- oder Volleinspeisung#
Wer einspeist, wählt zwischen zwei Modellen mit unterschiedlichen Vergütungssätzen – die aktuellen Werte stehen im Artikel Einspeisevergütung. Die Entscheidung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und kann durch Mitteilung an den Netzbetreiber vor dem 1. Dezember für das Folgejahr geändert werden.
- Überschusseinspeisung
- Der Strom fließt zuerst zu den Verbrauchern im Haus; nur was übrig ist, geht ins Netz. Standard für Wohngebäude.
- Volleinspeisung
- Die gesamte Erzeugung geht ins Netz, der Haushalt bezieht weiter komplett aus dem Netz. Höherer Vergütungssatz, aber kein Eigenverbrauch – lohnt nur ohne nennenswerten Verbrauch am Standort.
Messkonzepte#
| Konzept | Zähler | Wann |
|---|---|---|
| Überschusseinspeisung, einfach | ein Zweirichtungszähler am Netzanschluss (Bezug 1.8.0, Einspeisung 2.8.0) | Standardfall Einfamilienhaus; der Eigenverbrauch wird nicht gemessen, sondern ergibt sich aus Erzeugung minus Einspeisung |
| mit Erzeugungszähler | zusätzlich ein Zähler direkt hinter dem Wechselrichter | wenn die Erzeugung nachgewiesen werden muss – bei KWK-Zuschlag, Mieterstrom, Stromsteuer-Nachweisen oder mehreren Anlagen mit verschiedenen Vergütungssätzen |
| Volleinspeisung | eigener Einspeisezähler für die Anlage, getrennter Bezugszähler | wenn kein Eigenverbrauch stattfinden soll |
| Kaskade | Zähler hintereinander geschaltet: Summenzähler am Netzanschluss, Unterzähler je Nutzer oder Anlage | Mehrfamilienhaus, Gewerbe mit Untermietern, Mieterstrom |
Zwei Quoten, die oft verwechselt werden#
Eigenverbrauchsquote = Eigenverbrauch / Erzeugung · 100 % · Autarkiegrad = Eigenverbrauch / Gesamtverbrauch · 100 %
- Eigenverbrauchsquote
- Welcher Anteil des erzeugten Stroms im Haus bleibt – die Sicht der Anlage
- Autarkiegrad
- Welcher Anteil des verbrauchten Stroms aus der eigenen Anlage stammt – die Sicht des Haushalts
10 kWp auf einem Einfamilienhaus
- Erzeugung
- 9.500 kWh im Jahr
- Gesamtverbrauch
- 4.500 kWh im Jahr
- Eigenverbrauchsquote
- 30 % → 2.850 kWh selbst verbraucht
- Einspeisung
- 9.500 − 2.850 = 6.650 kWh
- Netzbezug
- 4.500 − 2.850 = 1.650 kWh
- Autarkiegrad
- 2.850 / 4.500 = 63 %
Wirtschaftlichkeit: die Faustformel#
Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den Bezugspreis von rund 35 bis 40 ct/kWh; eine eingespeiste bringt rund 8 ct/kWh. Eine Kilowattstunde Eigenverbrauch ist also etwa viereinhalb- bis fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Jede Maßnahme, die Verbrauch in die Erzeugungsstunden verschiebt, verdient deshalb mehr als jedes zusätzliche Modul.
Direktvermarktung#
Ab 100 kW installierter Leistung muss der eingespeiste Strom in der Direktvermarktung verkauft werden: Ein Direktvermarkter vermarktet ihn an der Börse, der Betreiber erhält die Marktprämie als Differenz zwischen anzulegendem Wert und Monatsmarktwert. Am Eigenverbrauch ändert das nichts – er bleibt abgabenfrei und wird nicht vermarktet. Für Gewerbe mit großem Dach ist die Kombination aus hohem Eigenverbrauch und Direktvermarktung des Rests der Regelfall; siehe Großhandel und Beschaffung.