Netznutzungsabrechnung und Mehr-/Mindermengen
Der Netzbetreiber stellt dem Lieferanten die Netznutzung seiner Kunden in Rechnung – als monatliche Abschläge plus Turnusabrechnung, per INVOIC und REMADV; die Mehr-/Mindermengenabrechnung gleicht anschließend die Differenz zwischen bilanzierter und tatsächlich verbrauchter Energie aus.
Der Kunde zahlt eine Rechnung, der Lieferant zahlt zwei: eine für die Energie an den Vorlieferanten und eine für das Netz an den Netzbetreiber. Die Netznutzungsabrechnung ist die zweite – ein reines B2B-Geschäft zwischen Marktpartnern, das der Kunde nie sieht, dessen Beträge aber rund ein Viertel seines Strompreises ausmachen.
Grundlage: der Lieferantenrahmenvertrag#
Wer Kunden in einem Netzgebiet beliefern will, schließt mit dem Netzbetreiber einen Lieferantenrahmenvertrag (Strom) bzw. Netznutzungsvertrag. § 20 Abs. 1a EnWG regelt das so: Der Netzzugang wird durch einen Vertrag zwischen Netzbetreiber und Lieferant gewährt, der alle Marktlokationen des Lieferanten im Netzgebiet umfasst – der Kunde selbst braucht keinen eigenen Netznutzungsvertrag, seine Netznutzung ist im Liefervertrag „all inclusive“ enthalten. Die Bundesnetzagentur gibt den Vertragsinhalt per Festlegung weit gehend vor; verhandelt wird faktisch nichts.
Was der Netzbetreiber in Rechnung stellt#
| Position | Grundlage | Anmerkung |
|---|---|---|
| Netzentgelt Arbeitspreis | ct/kWh × Verbrauch | Preisblatt des Netzbetreibers je Spannungsebene und Kundengruppe |
| Netzentgelt Grundpreis | €/Jahr je Marktlokation | bei SLP-Kunden; enthält häufig die Kosten der konventionellen Messung |
| Netzentgelt Leistungspreis | €/kW × Jahres- oder Monatshöchstleistung | nur bei RLM-Kunden; Zuordnung zum Preisblatt nach Benutzungsstunden |
| Messstellenbetrieb und Messung | €/Jahr je Zähler | nur wenn der Netzbetreiber zugleich grundzuständiger Messstellenbetreiber ist; sonst rechnet der wettbewerbliche MSB getrennt ab |
| Konzessionsabgabe | ct/kWh nach KAV | der Netzbetreiber zieht sie ein und reicht sie an die Gemeinde weiter |
| Umlagen | ct/kWh | KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage, § 19 StromNEV-Umlage, Umlage abschaltbare Lasten – werden über die Netzrechnung eingesammelt |
| Blindarbeit | ct/kvarh oberhalb der Freigrenze | nur RLM |
Rhythmus: Abschläge und Turnus#
Der Ablauf spiegelt die Kundenabrechnung: Für SLP-Kunden stellt der Netzbetreiber monatliche Abschläge auf Basis der Jahresverbrauchsprognose, und nach der Turnusablesung folgt die Netznutzungs-Turnusabrechnung je Marktlokation, in der die Abschläge verrechnet werden. Für RLM-Kunden wird monatlich nach gemessenem Lastgang abgerechnet – ohne Abschläge. Bei Lieferende gibt es analog zur Schlussrechnung eine Netznutzungs-Schlussabrechnung.
- INVOIC
- Die EDIFACT-Rechnung. Der Netzbetreiber sendet je Marktlokation und Abrechnungszeitraum eine
INVOICmit allen Positionen, Mengen, Preisen und Zeiträumen – maschinenlesbar, ohne PDF. Rechnungsart (Abschlag, Turnus, Schluss, Storno, MMMA) ist im Nachrichtenkopf codiert. - REMADV
- Das Zahlungsavis. Der Lieferant prüft die INVOIC gegen seine eigenen Daten (Zählerstände, Zeiträume, Preisblatt) und antwortet mit einer
REMADV: akzeptiert, teilweise akzeptiert oder abgelehnt mit Ablehnungsgrund. Bezahlt wird gesammelt, das REMADV ordnet die Zahlung den einzelnen Rechnungen zu. - Rechnungsprüfung
- Der eigentliche Aufwand. Netzrechnungen kommen zu Zehntausenden; sie werden automatisch gegen Vertragsdaten, Stammdaten aus
UTILMDund Messwerte ausMSCONSgeprüft. Differenzen landen in der Klärung – und die häufigsten Ursachen sind abweichende Zeiträume und Zählerstände, nicht falsche Preise.
Mehr-/Mindermengenabrechnung (MMMA)#
SLP-Kunden werden im Bilanzkreis nicht mit ihrem echten Verbrauch bilanziert, sondern mit dem Standardlastprofil und der Jahresverbrauchsprognose. Der Lieferant hat also im Jahr genau die prognostizierte Menge beschafft und in seinen Bilanzkreis eingestellt. Erst nach der Turnusablesung steht fest, was der Kunde tatsächlich verbraucht hat – und die Differenz muss jemand bezahlen oder vergütet bekommen.
- Mehrmenge
- Der Kunde hat mehr verbraucht als bilanziert. Der Lieferant hat zu wenig eingestellt; der Netzbetreiber hat die Differenz über den Differenzbilanzkreis ausgeglichen und stellt sie dem Lieferanten in Rechnung.
- Mindermenge
- Der Kunde hat weniger verbraucht als bilanziert. Der Lieferant hat zu viel Energie geliefert; der Netzbetreiber vergütet ihm die Differenz.
- Preis
- Nicht der Vertragspreis des Kunden, sondern der Mehr-/Mindermengenpreis: für Strom ein bundeseinheitlicher Monatspreis in ct/kWh, den die Übertragungsnetzbetreiber aus den Spotmarktpreisen ableiten und auf netztransparenz.de veröffentlichen; für Gas ein vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichter Preis. Bewertet wird die Differenz monatsscharf über den Abrechnungszeitraum verteilt.
- Zeitpunkt
- Die MMMA folgt der Netznutzungs-Turnusabrechnung mit Abstand – die Preise für den letzten Monat müssen erst feststehen. Sie kommt als eigene
INVOICund wird ebenfalls perREMADVbeantwortet.
Mehrmenge einer SLP-Marktlokation
- Jahresverbrauchsprognose (bilanziert)
- 3.500 kWh
- Tatsächlicher Verbrauch laut Turnusablesung
- 3.920 kWh
- Mehrmenge
- 420 kWh
- Verteilt auf die Monate nach Lastprofil, bewertet mit Monatspreisen
- Ø 9,50 ct/kWh