Balkonkraftwerk (Steckersolargerät)
Eine steckerfertige Mini-PV-Anlage mit bis zu 800 W Wechselrichterleistung – anmeldepflichtig nur noch im Marktstammdatenregister, nicht mehr beim Netzbetreiber.
Stand: August 2026
Das Steckersolargerät ist der Einstieg in die Eigenerzeugung: zwei Module am Balkon oder auf dem Garagendach, ein Wechselrichter, ein Stecker in die Steckdose. Es deckt vor allem die Grundlast – Kühlschrank, Router, Standby.
Die Regeln#
- 800 Watt Wechselrichter
- Seit dem Solarpaket I (16. Mai 2024) darf die Einspeiseleistung 800 W statt bisher 600 W betragen.
- 2.000 Wp Module
- Die installierte Modulleistung darf bis zu 2.000 Wp betragen, solange der Wechselrichter auf 800 W begrenzt ist.
- Nur MaStR
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Es genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme – wenige Angaben, rund 15 Minuten.
- Zähler
- Ein rückwärtslaufender Zähler wird übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber tauscht. Danach zählt der Zweirichtungszähler.
- Schuko-Stecker
- Der Anschluss über eine normale Schutzkontakt-Steckdose ist zulässig: Die VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte und die VDE-AR-N 4105 akzeptieren den Schuko-Stecker, eine spezielle Energiesteckdose ist nicht mehr Voraussetzung.
- Mieter und Eigentümergemeinschaften
- Seit 2024 ist das Steckersolargerät eine privilegierte Maßnahme: Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis, in der WEG genügt nach § 20 WEG ein einfacher Beschluss über das Wie – das Ob kann die Gemeinschaft nicht mehr verweigern.
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