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Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Regelt, wer Zähler betreiben darf, wer wann ein intelligentes Messsystem bekommt und wie viel der Messstellenbetrieb höchstens kosten darf.

Stand: August 2026

Das MsbG ist das Gesetz hinter dem Smart-Meter-Rollout. Es trennt den Messstellenbetrieb vom Netzbetrieb, definiert grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber und deckelt die Preise.

Der Rollout-Rahmen#

  • Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei Erzeugungsanlagen über 7 kW und bei Anlagen nach § 14a EnWG
  • Anspruch auf Einbau auf Kundenwunsch binnen vier Monaten seit dem 1. Januar 2025
  • Zwischenziel: 20 % der Pflichteinbaufälle bis Ende 2025
  • Abschluss des Rollouts bis 2032

Preisobergrenzen#

Für eine moderne Messeinrichtung gilt eine Obergrenze von 25 € im Jahr. Für intelligente Messsysteme greift eine Staffel nach Jahresverbrauch und Anlass; bei den Pflichteinbaufällen mit hohem Verbrauch reicht sie bis 140 € im Jahr, für eine Steuereinrichtung nach § 14a kommen höchstens 50 € hinzu.

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