Jahresabrechnung
Einmal im Jahr wird abgerechnet, was tatsächlich verbraucht wurde – und mit den geleisteten Abschlägen verrechnet.
Die Jahresabrechnung ist der Moment, in dem alles zusammenkommt: Zählerstände, Preise, Zeiträume, Abschläge. Sie ist zugleich das Dokument, das der Kunde am genauesten liest – meist genau einmal, dafür sehr kritisch.
Anatomie einer Jahresabrechnung
Was gesetzlich draufstehen muss
- 1Vertrags- und KundendatenVertragskonto, Kundennummer, Lieferadresse, Marktlokations-ID, Zählernummer und Netzbetreibernummer.
- 2AbrechnungszeitraumDer Zeitraum, den die Rechnung abdeckt – meist zwölf Monate, bei Preisänderungen in Teilzeiträume zerlegt.
- 3Zählerstände und VerbrauchAnfangs- und Endstand mit Kennzeichnung, ob abgelesen, vom Kunden gemeldet oder geschätzt.
- 4PreisbestandteileGrundpreis je Zeitraum, Arbeitspreis je kWh, bei Preisänderung mehrere Zeilen mit jeweils eigenem Preis.
- 5Steuern, Abgaben und UmlagenGesetzlich vorgeschriebene Aufschlüsselung nach § 40 EnWG – wie viel des Preises auf welche Position entfällt.
- 6Abschläge und SaldoSumme der geleisteten Abschlagszahlungen, daraus Nachzahlung oder Guthaben.
- 7Vergleich und KennzeichnungVerbrauchsvergleich zum Vorjahr, Vergleich mit ähnlichen Kunden und – beim Strom – die Stromkennzeichnung.
Die Pflichtangaben stehen in § 40 EnWG. Fehlt eine davon, ist die Rechnung angreifbar – ein Grund, warum Abrechnungssysteme so viele Felder mitschleppen.
Der Rechenweg#
Stromabrechnung, ein Jahr
- Zählerstand Ende
- 27.410 kWh
- Zählerstand Beginn
- 23.760 kWh
- Verbrauch
- 3.650 kWh
- Arbeitspreis 36,80 ct/kWh
- 1.343,20 €
- Grundpreis 12,90 €/Monat
- 154,80 €
- Rechnungsbetrag
- 1.498,00 €
- 11 Abschläge à 128,00 €
- − 1.408,00 €
Was drinstehen muss#
§ 40 Abs. 2 und 3 EnWG schreiben den Inhalt vor. Neben den Stammdaten – Vertrags- und Kundendaten, Vertragskonto, Marktlokations-ID, Zählernummer, Netzbetreibernummer, Abrechnungszeitraum – gehören dazu:
- die Zählerstände mit Kennzeichnung ihrer Herkunft: abgelesen, geschätzt oder vom Kunden gemeldet
- die Preisbestandteile und die Aufschlüsselung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die geleisteten Abschläge
- der Vorjahresvergleich: Verbrauch des Abrechnungszeitraums neben dem des vergleichbaren Vorjahreszeitraums, möglichst grafisch
- der Vergleich mit einer Vergleichskundengruppe (etwa Haushalt gleicher Größe), als Zahl oder Grafik
- Vertragslaufzeit, nächstmöglicher Kündigungstermin und Kündigungsfrist
- der Hinweis auf die Möglichkeit eines Lieferantenwechsels und auf Vergleichsangebote
- der Hinweis auf die Schlichtungsstelle Energie und den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, jeweils mit Kontaktdaten
- beim Strom die Stromkennzeichnung
Wenn der Zeitraum zerfällt#
Ändert sich mitten im Jahr ein Preis, entstehen zwei Teilzeiträume mit je eigenem Arbeitspreis. Ohne echte Ablesung zum Stichtag wird der Verbrauch rechnerisch aufgeteilt – beim Gas nach Gradtagszahlen, beim Strom nach Lastprofil. Auf der Rechnung erscheint dann der Hinweis auf eine Verbrauchszuordnung wegen unterjähriger Preisänderung.