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Jahresabrechnung

Einmal im Jahr wird abgerechnet, was tatsächlich verbraucht wurde – und mit den geleisteten Abschlägen verrechnet.

Stand: August 2026

Die Jahresabrechnung ist der Moment, in dem alles zusammenkommt: Zählerstände, Preise, Zeiträume, Abschläge. Sie ist zugleich das Dokument, das der Kunde am genauesten liest – meist genau einmal, dafür sehr kritisch.

Anatomie einer Jahresabrechnung

Was gesetzlich draufstehen muss

  1. 1Vertrags- und KundendatenVertragskonto, Kundennummer, Lieferadresse, Marktlokations-ID, Zählernummer und Netzbetreibernummer.
  2. 2AbrechnungszeitraumDer Zeitraum, den die Rechnung abdeckt – meist zwölf Monate, bei Preisänderungen in Teilzeiträume zerlegt.
  3. 3Zählerstände und VerbrauchAnfangs- und Endstand mit Kennzeichnung, ob abgelesen, vom Kunden gemeldet oder geschätzt.
  4. 4PreisbestandteileGrundpreis je Zeitraum, Arbeitspreis je kWh, bei Preisänderung mehrere Zeilen mit jeweils eigenem Preis.
  5. 5Steuern, Abgaben und UmlagenGesetzlich vorgeschriebene Aufschlüsselung nach § 40 EnWG – wie viel des Preises auf welche Position entfällt.
  6. 6Abschläge und SaldoSumme der geleisteten Abschlagszahlungen, daraus Nachzahlung oder Guthaben.
  7. 7Vergleich und KennzeichnungVerbrauchsvergleich zum Vorjahr, Vergleich mit ähnlichen Kunden und – beim Strom – die Stromkennzeichnung.

Die Pflichtangaben stehen in § 40 EnWG. Fehlt eine davon, ist die Rechnung angreifbar – ein Grund, warum Abrechnungssysteme so viele Felder mitschleppen.

Der Rechenweg#

Stromabrechnung, ein Jahr

Zählerstand Ende
27.410 kWh
Zählerstand Beginn
23.760 kWh
Verbrauch
3.650 kWh
Arbeitspreis 36,80 ct/kWh
1.343,20 €
Grundpreis 12,90 €/Monat
154,80 €
Rechnungsbetrag
1.498,00 €
11 Abschläge à 128,00 €
− 1.408,00 €
Nachzahlung90,00 €

Was drinstehen muss#

§ 40 Abs. 2 und 3 EnWG schreiben den Inhalt vor. Neben den Stammdaten – Vertrags- und Kundendaten, Vertragskonto, Marktlokations-ID, Zählernummer, Netzbetreibernummer, Abrechnungszeitraum – gehören dazu:

  • die Zählerstände mit Kennzeichnung ihrer Herkunft: abgelesen, geschätzt oder vom Kunden gemeldet
  • die Preisbestandteile und die Aufschlüsselung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die geleisteten Abschläge
  • der Vorjahresvergleich: Verbrauch des Abrechnungszeitraums neben dem des vergleichbaren Vorjahreszeitraums, möglichst grafisch
  • der Vergleich mit einer Vergleichskundengruppe (etwa Haushalt gleicher Größe), als Zahl oder Grafik
  • Vertragslaufzeit, nächstmöglicher Kündigungstermin und Kündigungsfrist
  • der Hinweis auf die Möglichkeit eines Lieferantenwechsels und auf Vergleichsangebote
  • der Hinweis auf die Schlichtungsstelle Energie und den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, jeweils mit Kontaktdaten
  • beim Strom die Stromkennzeichnung

Wenn der Zeitraum zerfällt#

Ändert sich mitten im Jahr ein Preis, entstehen zwei Teilzeiträume mit je eigenem Arbeitspreis. Ohne echte Ablesung zum Stichtag wird der Verbrauch rechnerisch aufgeteilt – beim Gas nach Gradtagszahlen, beim Strom nach Lastprofil. Auf der Rechnung erscheint dann der Hinweis auf eine Verbrauchszuordnung wegen unterjähriger Preisänderung.

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