Umzug: Einzug und Auszug
Beim Auszug endet die Belieferung an der alten Adresse, beim Einzug beginnt sie an der neuen – beides mit Zählerstand zum Stichtag.
Stand: August 2026
Der Umzug ist der fehleranfälligste Standardprozess im Energievertrieb – weil zwei Adressen, zwei Zeitpunkte und oft zwei Marktlokationen zusammenkommen, und weil der Kunde in dieser Woche ganz andere Sorgen hat.
Die drei Fälle#
- Auszug
- Die Belieferung endet zum Auszugsdatum. Es braucht einen Zählerstand zum Stichtag und eine Adresse für die Schlussrechnung – sonst landet sie in der alten Wohnung.
- Einzug ohne Vertrag
- Wer einzieht und verbraucht, ohne einen Vertrag zu schließen, landet automatisch in der Grundversorgung oder Ersatzversorgung.
- Umzug mit Vertragsmitnahme
- Der Vertrag wird auf die neue Adresse übertragen. Der Lieferant darf die Mitnahme nur ablehnen, wenn er an der neuen Adresse nicht liefern kann – bei bundesweiten Anbietern ist sie die Regel.
Was schiefgeht#
- Kein Zählerstand zum Stichtag: Dann wird geschätzt – und Vor- und Nachmieter streiten über die Aufteilung
- Auszugsmeldung fehlt: Der alte Kunde zahlt weiter für eine Wohnung, in der er nicht mehr wohnt
- Adresse falsch zugeordnet: Bei Mehrfamilienhäusern ist die Zuordnung von Wohnung zu Marktlokation ohne Zählernummer oft nicht eindeutig
- Doppelbelieferung: Vor- und Nachmieter sind gleichzeitig angemeldet
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