Springe zu Content

Umzug: Einzug und Auszug

Beim Auszug endet die Belieferung an der alten Adresse, beim Einzug beginnt sie an der neuen – beides mit Zählerstand zum Stichtag.

Stand: August 2026

Der Umzug ist der fehleranfälligste Standardprozess im Energievertrieb – weil zwei Adressen, zwei Zeitpunkte und oft zwei Marktlokationen zusammenkommen, und weil der Kunde in dieser Woche ganz andere Sorgen hat.

Die drei Fälle#

Auszug
Die Belieferung endet zum Auszugsdatum. Es braucht einen Zählerstand zum Stichtag und eine Adresse für die Schlussrechnung – sonst landet sie in der alten Wohnung.
Einzug ohne Vertrag
Wer einzieht und verbraucht, ohne einen Vertrag zu schließen, landet automatisch in der Grundversorgung oder Ersatzversorgung.
Umzug mit Vertragsmitnahme
Der Vertrag wird auf die neue Adresse übertragen. Der Lieferant darf die Mitnahme nur ablehnen, wenn er an der neuen Adresse nicht liefern kann – bei bundesweiten Anbietern ist sie die Regel.

Was schiefgeht#

  • Kein Zählerstand zum Stichtag: Dann wird geschätzt – und Vor- und Nachmieter streiten über die Aufteilung
  • Auszugsmeldung fehlt: Der alte Kunde zahlt weiter für eine Wohnung, in der er nicht mehr wohnt
  • Adresse falsch zugeordnet: Bei Mehrfamilienhäusern ist die Zuordnung von Wohnung zu Marktlokation ohne Zählernummer oft nicht eindeutig
  • Doppelbelieferung: Vor- und Nachmieter sind gleichzeitig angemeldet

Verwandte Themen

Quellen & Weiterlesen