Bilanzkreis und Bilanzierung
Ein virtuelles Konto, auf dem Einspeisung und Entnahme einer Lieferantengruppe viertelstündlich ausgeglichen sein müssen – die kaufmännische Grundlage dafür, dass Strom überhaupt gehandelt werden kann.
Da sich einzelne Kilowattstunden im Netz nicht verfolgen lassen, arbeitet der Markt mit Konten. Jeder Lieferant führt – selbst oder über einen Dienstleister – mindestens einen Bilanzkreis. Alles, was seine Kunden entnehmen, wird dort als Soll gebucht, alles, was er beschafft, als Haben.
Die Viertelstunde als Taktgeber#
Bilanziert wird je Viertelstunde. Für jede dieser 96 Perioden pro Tag muss der Bilanzkreis rechnerisch ausgeglichen sein. Weicht er ab, liefert der Übertragungsnetzbetreiber Ausgleichsenergie – zu einem Preis, der bewusst unattraktiv ist, damit sich sauberes Prognostizieren lohnt. Abgerechnet wird sie vom ÜNB in seiner Rolle als Bilanzkoordinator (BIKO), mit dem jeder Bilanzkreisverantwortliche einen Bilanzkreisvertrag hat.
Woher die Mengen kommen#
Bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung liefert der Lastgang die echten Werte. Bei allen anderen – also praktisch allen Haushalten – rechnet der Markt mit einem Standardlastprofil. Die Differenz zwischen Profil und Wirklichkeit gleicht der Netzbetreiber über die Differenzbilanzierung aus.
Standardlastprofil oder gemessener Lastgang?
Wie der Verbrauch über den Tag verteilt wird
interaktivTagesverbrauch
10,1 kWh
Spitzenlast
0,8 kW
Messung
1× im Jahr
Bis 100.000 kWh im Jahr rechnet der Markt mit einem Standardlastprofil (SLP): Der Jahresverbrauch wird nach einer statistischen Kurve auf die Stunden verteilt. Darüber – und bei jedem Kunden mit Leistungsmessung – zählt der tatsächlich gemessene Lastgang (RLM) im Viertelstundentakt.
Der MaBiS-Zeitplan#
Die Bilanzkreisabrechnung ist kein Echtzeitprozess. Die Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) legen fest, wann welche Daten fließen:
- 1
Liefermonat
Die Netzbetreiber aggregieren die Mengen je Bilanzkreis – Lastgänge aus der Messung, Standardlastprofile aus der Prognose – und melden sie an den BIKO.
- 2
Bilanzkreisabrechnung
Rund zwei Monate nach dem Liefermonat rechnet der BIKO die Ausgleichsenergie je Bilanzkreis ab. Grundlage sind die bis dahin gemeldeten und untereinander abgestimmten Zeitreihen.
- 3
Korrekturbilanzkreisabrechnung
Rund acht Monate nach dem Liefermonat folgt eine Korrekturabrechnung mit den inzwischen nachgelieferten und korrigierten Messwerten. Erst danach ist der Monat für den Bilanzkreis endgültig geschlossen.
Parallel dazu rechnet der Netzbetreiber mit dem Lieferanten die Mehr-/Mindermengen ab: die Differenz zwischen den bilanzierten Profilmengen und dem tatsächlich gemessenen Verbrauch seiner Kunden.
Gas bilanziert anders#
Im Gasmarkt gilt nicht die Viertelstunde, sondern der Gastag von 06:00 bis 06:00 Uhr des Folgetags als Bilanzierungsperiode (Tagesbilanzierung). Das Netz selbst puffert innerhalb des Tages. Zuständig ist nicht ein ÜNB, sondern der Marktgebietsverantwortliche (MGV) – seit 2021 für ganz Deutschland die Trading Hub Europe (THE). Die Regeln heißen GaBi Gas statt MaBiS, der Bilanzkreisverantwortliche tritt gegenüber den Netzbetreibern als Transportkunde auf, und Haushalte werden über Standardlastprofile bilanziert, die vor allem von der Tagestemperatur abhängen.