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Photovoltaikanlage

Wandelt Sonnenlicht in Strom. Wirtschaftlich entscheidend ist nicht die Anlagengröße, sondern wie viel des erzeugten Stroms im Haus selbst verbraucht wird.

Stand: August 2026

Eine PV-Anlage wird in Kilowatt Peak (kWp) gemessen – der Leistung unter Normbedingungen. In Deutschland liefert ein kWp je nach Ausrichtung 850 bis 1.050 kWh im Jahr. Eine typische Anlage auf einem Einfamilienhaus hat 8 bis 12 kWp.

Was eine PV-Anlage bringt

Ertrag, Eigenverbrauch, Einspeisung

interaktiv
Dachausrichtung
Batteriespeicher
EigenverbrauchEinspeisung
1.999 kWh selbst genutzt · 22 % Eigenverbrauchsquote7.001 kWh ins Netz
Jahresertrag
9.000 kWh
Ersparnis durch Eigenverbrauch
740 €
Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh
539 €
Autarkiegrad
50 %
Wirtschaftlicher Nutzen im Jahr1.279 €Bei rund 12.600 € Investition amortisiert sich die Anlage in etwa 9,9 Jahren.

Modellrechnung mit der Einspeisevergütung für Überschusseinspeisung bis 10 kWp (7,70 ct/kWh ab August 2026, 20 Jahre garantiert). Der eigene Strom ist rund fünfmal so viel wert wie der eingespeiste – deshalb entscheidet die Eigenverbrauchsquote über die Wirtschaftlichkeit, nicht die Anlagengröße.

Eigenverbrauch schlägt Einspeisung#

Selbst genutzter Strom spart den vollen Bezugspreis von rund 37 ct/kWh. Eingespeister Strom bringt 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist also fast fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste – das erklärt, warum Speicher, Wärmepumpe und Wallbox so oft zusammen mit PV verkauft werden.

25–35 %

Eigenverbrauch ohne Speicher

55–70 %

Eigenverbrauch mit Speicher

20 Jahre

Vergütung garantiert

ab Inbetriebnahme

Was seit Februar 2025 gilt#

Zähler und Marktlokationen#

  • Ein Zweirichtungszähler erfasst Bezug (OBIS 1.8.0) und Einspeisung (2.8.0) getrennt
  • Meist entstehen zwei Marktlokationen: eine für den Bezug, eine für die Einspeisung
  • Der alte Zähler muss getauscht werden – rückwärtslaufende Ferraris-Zähler sind unzulässig
  • Bei über 7 kW installierter Leistung ist ein iMSys Pflichteinbaufall nach MsbG

Steuer#

Seit 2023 gilt für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer auf Kauf und Installation, und die Einnahmen sind einkommensteuerfrei. Das hat die Anschaffung spürbar vereinfacht – der Betreiber muss sich nicht mehr zwingend als Unternehmer registrieren.

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