Springe zu Content

Abschlagszahlung

Teilzahlung beziehungsweise Anzahlung auf bereits geleistete Energie- und Wasserlieferungen. Die Höhe orientiert sich am zu erwartenden Verbrauch auf Basis des vorherigen Abrechnungszeitraums.

GrundlagenStand: August 2026

Abgerechnet wird einmal im Jahr, gezahlt wird monatlich. Der Abschlag überbrückt diese Lücke: Er ist keine Pauschale, sondern eine Anzahlung auf eine Lieferung, deren genaue Menge erst später feststeht.

Abschlag und Jahresabrechnung

Prognose, Raten, Saldo

interaktiv
Zahl der Abschläge im Jahr
Monatlicher Abschlag124,09 €1.365 € erwartete Jahreskosten ÷ 11 Raten

Und was steht am Jahresende auf der Rechnung?

Tatsächliche Jahreskosten
1.505,00 €
Geleistete Abschläge (11 × 124,09 €)
− 1.365,00 €
Nachzahlung140,00 €

§ 13 StromGVV und § 13 GasGVV: Der Abschlag bemisst sich anteilig am Verbrauch des zuletzt abgerechneten Zeitraums. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ausfällt, ist das angemessen zu berücksichtigen.

Wie die Höhe bestimmt wird#

  1. 1

    Verbrauch prognostizieren

    Grundlage ist der Verbrauch des zuletzt abgerechneten Zeitraums. Fehlt der – etwa bei Neukunden – wird der durchschnittliche Verbrauch vergleichbarer Kunden herangezogen.

  2. 2

    Jahreskosten berechnen

    Prognosemenge × Arbeitspreis + Grundpreis, jeweils brutto.

  3. 3

    Auf Raten verteilen

    Üblich sind 11 Raten – der zwölfte Monat bleibt für die Jahresabrechnung frei. Manche Versorger nutzen 12 Raten oder quartalsweise Zahlung.

  4. 4

    Anpassen, wenn nötig

    Ändern sich Preise oder Verbrauch deutlich, wird der Abschlag unterjährig angepasst.

Zu hoch, zu niedrig – beides ist ein Problem#

Zu niedriger Abschlag

Führt zu einer schmerzhaften Nachzahlung und ist eine der häufigsten Ursachen für Zahlungsstörungen und Kündigungen.

Zu hoher Abschlag

Der Kunde gewährt dem Versorger faktisch einen zinslosen Kredit. Zu viel gezahlte Beträge sind unverzüglich zu erstatten, spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen.

In der Praxis#

  • Beim Einzug gibt es noch keinen Vorjahresverbrauch – hier zählt die Zahl der Personen, die Wohnfläche und der Gerätebestand
  • Nach einem kalten Winter liegt der Gasabschlag oft zu niedrig, weil er auf einem milden Vorjahr basiert
  • Ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe verdoppeln den Strombedarf – ohne Anpassung ist die Nachzahlung vorprogrammiert

Verwandte Themen

Quellen & Weiterlesen