Formatanpassung (FoMa)
Zweimal im Jahr – zum 1. April und zum 1. Oktober – stellt der deutsche Energiemarkt seine Kommunikationsformate um. Ohne Übergangszeitraum: Wer nicht umgestellt hat, kann nicht mehr mit dem Markt kommunizieren.
Die Formate der Marktkommunikation sind nicht auf Dauer gesetzt. Die Bundesnetzagentur legt sie verbindlich fest und tauscht sie zweimal im Jahr aus. Um Mitternacht des Stichtags verlieren die alten Versionen ihre Gültigkeit – es gibt keine Übergangsfrist und keine Kulanz.
Ein Formatwechsel von der Konsultation bis zum Stichtag
Zweimal im Jahr, immer nach demselben Muster
- Konsultationrund 8 Monate vorher
- Festlegungrund 6 Monate vorher
- Stichtag1. April oder 1. Oktober
- Betroffene Prozesse
- GPKE, MaBiS, WiM, MPES
- Stichtage
- 1. April und 1. Oktober
- Umsetzungsfenster
- rund 6 Monate, keine Übergangsfrist
Um Mitternacht des Stichtags verlieren die alten Versionen ihre Gültigkeit – ohne Übergangszeitraum. Wer nicht umgestellt hat, kann nicht mehr mit dem Markt kommunizieren. Die rund sechs Monate zwischen Festlegung und Stichtag sind das gesamte Fenster, in dem Softwarehersteller entwickeln und ausliefern und Versorger einbauen, testen und schulen müssen.
Was umgestellt wird#
Betroffen sind die energiewirtschaftlichen Kernprozesse – nicht nur die Nachrichtenformate selbst, sondern auch die Entscheidungsbäume, Codelisten und Fristen dahinter:
| Kürzel | Prozess |
|---|---|
| GPKE | Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität – der Lieferantenwechsel Strom |
| MaBiS | Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnung Strom – siehe Bilanzkreis |
| WiM | Wechselprozesse im Messwesen – Wechsel des Messstellenbetreibers |
| MPES | Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom – Einspeiser, siehe PV-Anlagen |
Der Zyklus#
- 1
Konsultation
Die Projektgruppe EDI@Energy legt der Bundesnetzagentur überarbeitete Nachrichtenversionen im Entwurf vor. Rund acht Monate vor dem Stichtag können alle Marktteilnehmer Stellung nehmen.
- 2
Festlegung
Etwa sechs Monate vor dem Stichtag veröffentlicht die Bundesnetzagentur die finalen Versionen in einer nummerierten Mitteilung zu den Datenformaten.
- 3
Umsetzung
In diesen sechs Monaten muss der Softwarehersteller entwickeln und ausliefern und der Versorger einbauen, testen und schulen. Das ist das gesamte Fenster.
- 4
Stichtag
Am 1. April beziehungsweise 1. Oktober sind die neuen Versionen für alle Marktteilnehmer verbindlich. Die alten gelten ab diesem Moment nicht mehr.
Warum das kein Software-Update ist#
Der häufigste Denkfehler: „Da kommt doch ein Patch vom Hersteller.“ Der Patch ist der einfache Teil. Die eigentliche Arbeit sind die prozessualen Änderungen drumherum – geänderte Entscheidungsbäume, neue Pflichtfelder, angepasste Klärfälle, veränderte Fristen – und der Testaufwand:
- Regressions-, Last- und Sicherheitstests
- Cut-over-Tests und Schulung der Fachbereiche
- Tests mit Marktpartnern – Marktkommunikation ist bilateral, also muss über Unternehmensgrenzen hinweg abgestimmt werden
Wenn der Stichtag nicht hält: LFW24#
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel war der größte Formatwechsel der letzten Jahre und zeigt, was passiert, wenn das Sechs-Monats-Fenster nicht reicht. Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) erhob dazu öffentlich Zahlen: Der realistische Umsetzungsbedarf nach Auslieferung der Software lag bei rund 37 Wochen, die Frist gab 26 her. In einer Umfrage unter 160 Energieversorgern gaben 88 % an, die Umsetzung bis April 2025 nicht schaffen zu können.
Die Bundesnetzagentur verschob den Stichtag daraufhin vom 4. April auf den 6. Juni 2025. Gefordert war eine Verschiebung auf den 1. Oktober 2025 – die wurde abgelehnt.