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Offshore-Netzumlage

Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt – 2026 sind das 0,941 ct/kWh.

Stand: August 2026

Ein Offshore-Windpark ist fertig, das Anbindungskabel nicht – wer trägt den entgangenen Erlös? Diese Frage beantwortet die Offshore-Netzumlage. Sie deckt sowohl Haftungsfälle als auch die Kosten der Netzanbindungen selbst.

Sie wird wie die KWKG-Umlage über die Netzentgelte erhoben und jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt. 2026 beträgt sie 0,941 ct/kWh netto.

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