Schlussrechnung, Zwischen- und Turnusabrechnung
Die Schlussrechnung rechnet bis zum Lieferende ab, die Zwischenabrechnung bis zu einem Stichtag im laufenden Vertrag, die Turnusabrechnung bis zum regulären Ende des Abrechnungszeitraums – alle drei folgen demselben Rechenweg, unterscheiden sich aber in Auslöser, Frist und Zählerstandsquelle.
Jede Rechnung ist eine Abrechnung über einen Zeitraum – die Frage ist nur, was den Zeitraum beendet. Beim Turnus ist es der Kalender, bei der Zwischenabrechnung ein Ereignis mitten im Vertrag, bei der Schlussrechnung das Ende des Liefervertrags selbst. Aus dieser einen Unterscheidung folgen Frist, Zählerstandsquelle und der Umgang mit den Abschlägen.
Drei Rechnungsarten, ein Rechenweg#
| Turnusabrechnung | Zwischenabrechnung | Schlussrechnung | |
|---|---|---|---|
| Auslöser | Ende des Abrechnungszeitraums, meist jährlich (Turnus) | Ereignis im laufenden Vertrag: Preisänderung, Kundenwunsch, Zählerwechsel, Wechsel des Abrechnungsmodus | Ende des Liefervertrags: Lieferantenwechsel, Auszug, Kündigung, Tod des Kunden, Stilllegung |
| Vertrag danach | läuft weiter | läuft weiter | beendet – das Vertragskonto wird ausgeglichen und geschlossen |
| Frist | spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums | keine eigene gesetzliche Frist; bei Kundenwunsch nach § 40b EnWG im vereinbarten Rhythmus | spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses |
| Abschläge | werden verrechnet, neuer Abschlagsplan beginnt | werden verrechnet, Abschlagsplan läuft angepasst weiter | werden verrechnet, Abschlagsplan endet; Guthaben wird ausgezahlt |
| Zählerstand | Turnusablesung durch MSB oder Kundenselbstablesung | häufig rechnerisch abgegrenzt | Wechsel- oder Auszugszählerstand, per MSCONS vom Netzbetreiber übermittelt |
Der Zählerstand zum Stichtag#
Ob eine Rechnung sauber ist, entscheidet sich am Stichtagszählerstand. Für ihn gibt es drei Quellen, und die Rechnung muss ausweisen, welche es war (§ 40 Abs. 2 EnWG):
- Abgelesen
- Vom Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber erhoben – bei intelligenten Messsystemen automatisch zum Tag genau, sonst per Turnus- oder Wechselablesung vor Ort. Der verlässlichste Wert.
- Vom Kunden gemeldet
- Selbstablesung per Karte, Portal oder App. Gilt als abgelesener Wert, wird aber plausibilisiert: liegt er unter dem Vorstand oder weit über der Prognose, geht er zurück in die Klärung.
- Geschätzt / rechnerisch abgegrenzt
- Fehlt jede Ablesung, wird der Stand aus dem letzten bekannten Zählerstand und dem Verbrauchsverlauf gebildet – beim Strom nach Lastprofil, beim Gas nach Gradtagszahlen. Fachlich ist das eine Ersatzwertbildung; auf der Rechnung steht „geschätzt“.
Abgrenzung bei Preisänderung#
Ändert sich der Preis mitten im Abrechnungszeitraum, wird selten eine Zwischenrechnung geschrieben. Stattdessen zerfällt die Turnus- oder Schlussrechnung in Teilzeiträume mit je eigenem Arbeitspreis, und der Verbrauch wird ohne Stichtagsablesung auf die Teilzeiträume verteilt:
- Zeitanteilig (linear): Tage des Teilzeitraums ÷ Tage des Gesamtzeitraums. Einfach, aber für Heizgas grob falsch – dort fallen zwei Drittel des Verbrauchs auf fünf Wintermonate.
- Nach Lastprofil bzw. Gradtagszahlen: Der Verbrauch wird nach dem Standardlastprofil (Strom) oder nach Gradtagszahlen des Netzbetreibers (Gas) gewichtet. Das ist der Standard und der Grund für den Rechnungshinweis „Verbrauchszuordnung wegen unterjähriger Preisänderung“.
- Nach Messwerten: Bei intelligenten Messsystemen oder registrierender Leistungsmessung liegen echte Tageswerte vor – dann wird nicht verteilt, sondern gemessen abgegrenzt.
Schlussrechnung nach Auszug mit Preisänderung im Zeitraum
- Zeitraum
- 1. Oktober bis 15. Mai (227 Tage)
- Verbrauch (Auszugsstand − Anfangsstand)
- 2.840 kWh
- Anteil bis 31. Dezember nach Lastprofil
- 1.220 kWh × 34,50 ct/kWh = 420,90 €
- Anteil ab 1. Januar nach Lastprofil
- 1.620 kWh × 36,80 ct/kWh = 596,16 €
- Grundpreis 12,90 €/Monat, zeitanteilig
- 96,27 €
- Rechnungsbetrag
- 1.113,33 €
- 7 Abschläge à 140,00 €
- − 980,00 €
Verrechnung der Abschläge#
Alle im Zeitraum fälligen Abschläge werden vom Rechnungsbetrag abgezogen – ob sie tatsächlich gezahlt wurden, ist eine Frage des Vertragskontos, nicht der Rechnung. Ein offener Abschlag bleibt als eigene Forderung stehen; die Rechnung selbst weist nur den Saldo aus Verbrauchskosten und geforderten Abschlägen aus. Ein Guthaben aus einer Schlussrechnung ist unverzüglich auszuzahlen – eine Verrechnung mit dem nächsten Abschlag gibt es nicht mehr, weil kein Abschlag mehr folgt.
Der Datenfluss#
- 1
Auslöser erkennen
Kündigungsbestätigung, Abmeldung aus dem Wechselprozess oder Auszugsmeldung setzen das Lieferende im Vertrag – ab hier läuft die Sechs-Wochen-Frist.
- 2
Zählerstand empfangen
Der Netzbetreiber übermittelt den Stichtagszählerstand per
MSCONS. Fehlt er nach angemessener Wartezeit, wird geschätzt – die Frist wartet nicht auf den Netzbetreiber. - 3
Abgrenzen und bewerten
Verbrauch auf Preisperioden verteilen, Grundpreis tagesgenau, Steuern und Umlagen mit ihren jeweiligen Gültigkeitszeiträumen.
- 4
Verrechnen und buchen
Abschläge gegenrechnen, Saldo ins Vertragskonto, Abschlagsplan beenden oder neu berechnen, Guthaben auszahlen oder Nachzahlung fällig stellen.
- 5
Zustellen
Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 40 EnWG – bei der Schlussrechnung zusätzlich mit dem Hinweis, dass der Vertrag beendet ist und keine weiteren Abschläge eingezogen werden.