Grundpreis
Preis für Leistungen, die unabhängig vom Energie- oder Wasserverbrauch entstehen.
Auch ein leerstehendes Haus kostet den Versorger Geld: Der Anschluss wird vorgehalten, der Zähler betrieben und geeicht, ein Vertragskonto geführt, eine Rechnung erstellt. Diese Kosten deckt der Grundpreis.
- Messstellenbetrieb – Einbau, Betrieb, Eichung, Ablesung
- verbrauchsunabhängiger Anteil der Netzentgelte
- Abrechnung, Kundenservice, Forderungsmanagement
- beim Wasser zusätzlich die Vorhaltung nach Zählergröße
Warum der günstigste Tarif vom Verbrauch abhängt
Grundpreis gegen Arbeitspreis
interaktiv- günstigsterTarif A · hoher Grundpreis940 €0,4 ct/kWh effektiv
240 € Grundpreis · 28,0 ct/kWh Arbeitspreis
- Tarif B · ausgewogen940 €0,4 ct/kWh effektiv
140 € Grundpreis · 32,0 ct/kWh Arbeitspreis
- Tarif C · ohne Grundpreis963 €0,4 ct/kWh effektiv
0 € Grundpreis · 38,5 ct/kWh Arbeitspreis
Der Grundpreis deckt verbrauchsunabhängige Kosten – Messstellenbetrieb, Abrechnung, Kundenservice, Teile des Netzentgelts. Je kleiner der Verbrauch, desto stärker schlägt er auf den effektiven Preis je Kilowattstunde durch.
Anteilige Berechnung: Beginnt oder endet die Belieferung mitten im Jahr, wird der Grundpreis taggenau geteilt. Die übliche Formel ist Jahresgrundpreis × Tage ÷ Tage des Jahres – also ÷ 365, in Schaltjahren wie 2028 aber ÷ 366. Wer 365 fest verdrahtet, rechnet in jedem vierten Jahr einen Tag zu viel ab. Ist der Grundpreis als Monatspreis vereinbart, gibt es zwei Lesarten: Monatspreis × 12 ÷ Tage des Jahres, oder taggenau innerhalb des jeweiligen Monats (Monatspreis ÷ 28 bis 31 Tage) – beide sind üblich, liefern aber leicht unterschiedliche Beträge. Bei unterjähriger Preisänderung entstehen dadurch mehrere Zeilen auf der Jahresabrechnung.