Lieferantenwechsel
Der Wechsel des Energielieferanten ändert physisch nichts – nur die Zuordnung der Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis. Seit Juni 2025 muss er binnen 24 Stunden möglich sein.
Der Kunde unterschreibt beim neuen Lieferanten, der Rest läuft zwischen Marktpartnern ab. Der Kunde muss weder kündigen noch etwas anmelden – der neue Lieferant erledigt das im Rahmen des Wechselprozesses.
Ablauf eines Lieferantenwechsels
Was zwischen Unterschrift und erster Rechnung passiert
- 1
Tag 0
Kunde schließt den neuen Vertrag
Der neue Lieferant braucht Name, Lieferadresse und die Marktlokations-ID oder Zählernummer.
- 2
Tag 0–1
Anmeldung beim Netzbetreiber
Der neue Lieferant meldet die Belieferung an; der Netzbetreiber prüft, ob die Marktlokation zu ihm gehört.
- 3
Tag 1
Abmeldung des alten Lieferanten
Der bisherige Lieferant wird informiert und bestätigt oder widerspricht – etwa bei offener Vertragslaufzeit.
- 4
ab 24 Stunden
Wechsel wird wirksam
Seit Juni 2025 muss ein Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich sein. Physisch ändert sich nichts – nur die Zuordnung im Bilanzkreis.
- 5
danach
Schlussrechnung
Der alte Lieferant rechnet bis zum Wechseltag ab; der Zählerstand zum Stichtag kommt vom Messstellenbetreiber oder vom Kunden.
Der Kunde merkt vom Wechsel physisch nichts: Es fließt derselbe Strom durch dasselbe Netz. Was wechselt, ist die Zuordnung der Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis – und damit die Frage, wer die Energie beschafft und abrechnet.
Was der neue Lieferant braucht#
- Name und Lieferadresse des Kunden
- Marktlokations-ID (11 Ziffern inklusive Prüfziffer) oder ersatzweise Zählernummer – die MaLo-ID lässt sich über die MaLo-Ident-Schnittstelle des BDEW aus Adresse oder Zählernummer ermitteln
- gewünschter Belieferungsbeginn
- Angabe, ob es sich um einen Wechsel, einen Einzug oder eine Ersatzversorgung handelt
Der Prozess#
- 1Anmeldung beim Netzbetreiber – der neue Lieferant meldet die Marktlokation per UTILMD zum gewünschten Beginn an
- 2Kündigung beim Altlieferanten – der neue Lieferant kündigt als Bevollmächtigter des Kunden den bisherigen Vertrag
- 3Bestätigung oder Ablehnung – Netzbetreiber und Altlieferant antworten; bei Ablehnung entsteht ein Klärfall
- 4Zuordnung im Bilanzkreis – die Marktlokation wechselt zum Stichtag in den Bilanzkreis des neuen Lieferanten
- 5Zählerstandsübermittlung – der Messstellenbetreiber liefert den Wechselzählerstand per MSCONS
- 6Schlussrechnung des Altlieferanten – binnen sechs Wochen nach Lieferende, § 40c EnWG
Gründe für eine Ablehnung#
| Grund | Was dann passiert |
|---|---|
| Laufende Vertragsbindung beim alten Lieferanten | Wechsel wird auf das Vertragsende verschoben |
| Marktlokation nicht gefunden | Klärfall – Adresse und Zählernummer prüfen |
| Offene Forderungen beim alten Lieferanten | Kein Ablehnungsgrund – ein Wechsel darf daran nicht scheitern |
| Anmeldung für einen bereits zugeordneten Zeitraum | Ablehnung wegen bestehender Zuordnung: Die frühere Anmeldung bleibt bestehen, die spätere wird abgelehnt – der zweite Lieferant muss mit dem Kunden klären |