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Lieferantenwechsel

Der Wechsel des Energielieferanten ändert physisch nichts – nur die Zuordnung der Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis. Seit Juni 2025 muss er binnen 24 Stunden möglich sein.

Stand: August 2026

Der Kunde unterschreibt beim neuen Lieferanten, der Rest läuft zwischen Marktpartnern ab. Der Kunde muss weder kündigen noch etwas anmelden – der neue Lieferant erledigt das im Rahmen des Wechselprozesses.

Ablauf eines Lieferantenwechsels

Was zwischen Unterschrift und erster Rechnung passiert

  1. 1

    Tag 0

    Kunde schließt den neuen Vertrag

    Der neue Lieferant braucht Name, Lieferadresse und die Marktlokations-ID oder Zählernummer.

  2. 2

    Tag 0–1

    Anmeldung beim Netzbetreiber

    Der neue Lieferant meldet die Belieferung an; der Netzbetreiber prüft, ob die Marktlokation zu ihm gehört.

  3. 3

    Tag 1

    Abmeldung des alten Lieferanten

    Der bisherige Lieferant wird informiert und bestätigt oder widerspricht – etwa bei offener Vertragslaufzeit.

  4. 4

    ab 24 Stunden

    Wechsel wird wirksam

    Seit Juni 2025 muss ein Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich sein. Physisch ändert sich nichts – nur die Zuordnung im Bilanzkreis.

  5. 5

    danach

    Schlussrechnung

    Der alte Lieferant rechnet bis zum Wechseltag ab; der Zählerstand zum Stichtag kommt vom Messstellenbetreiber oder vom Kunden.

Der Kunde merkt vom Wechsel physisch nichts: Es fließt derselbe Strom durch dasselbe Netz. Was wechselt, ist die Zuordnung der Entnahmestelle zu einem Bilanzkreis – und damit die Frage, wer die Energie beschafft und abrechnet.

Was der neue Lieferant braucht#

  • Name und Lieferadresse des Kunden
  • Marktlokations-ID (11 Ziffern inklusive Prüfziffer) oder ersatzweise Zählernummer – die MaLo-ID lässt sich über die MaLo-Ident-Schnittstelle des BDEW aus Adresse oder Zählernummer ermitteln
  • gewünschter Belieferungsbeginn
  • Angabe, ob es sich um einen Wechsel, einen Einzug oder eine Ersatzversorgung handelt

Der Prozess#

  1. 1Anmeldung beim Netzbetreiber – der neue Lieferant meldet die Marktlokation per UTILMD zum gewünschten Beginn an
  2. 2Kündigung beim Altlieferanten – der neue Lieferant kündigt als Bevollmächtigter des Kunden den bisherigen Vertrag
  3. 3Bestätigung oder Ablehnung – Netzbetreiber und Altlieferant antworten; bei Ablehnung entsteht ein Klärfall
  4. 4Zuordnung im Bilanzkreis – die Marktlokation wechselt zum Stichtag in den Bilanzkreis des neuen Lieferanten
  5. 5Zählerstandsübermittlung – der Messstellenbetreiber liefert den Wechselzählerstand per MSCONS
  6. 6Schlussrechnung des Altlieferanten – binnen sechs Wochen nach Lieferende, § 40c EnWG

Gründe für eine Ablehnung#

GrundWas dann passiert
Laufende Vertragsbindung beim alten LieferantenWechsel wird auf das Vertragsende verschoben
Marktlokation nicht gefundenKlärfall – Adresse und Zählernummer prüfen
Offene Forderungen beim alten LieferantenKein Ablehnungsgrund – ein Wechsel darf daran nicht scheitern
Anmeldung für einen bereits zugeordneten ZeitraumAblehnung wegen bestehender Zuordnung: Die frühere Anmeldung bleibt bestehen, die spätere wird abgelehnt – der zweite Lieferant muss mit dem Kunden klären

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