Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen – je nach Gemeindegröße 1,32 bis 2,39 ct/kWh Strom.
Stand: August 2026
Leitungen liegen unter öffentlichen Straßen. Dafür zahlt der Netzbetreiber der Gemeinde eine Konzessionsabgabe – für viele Kommunen eine der verlässlichsten Einnahmequellen überhaupt.
Höchstsätze nach KAV#
| Gemeindegröße | Strom (Tarifkunden) | Gas Kochen/Warmwasser | Gas übriges Tarifgas |
|---|---|---|---|
| bis 25.000 Einwohner | 1,32 ct/kWh | 0,51 ct/kWh | 0,22 ct/kWh |
| bis 100.000 Einwohner | 1,59 ct/kWh | 0,61 ct/kWh | 0,27 ct/kWh |
| bis 500.000 Einwohner | 1,99 ct/kWh | 0,77 ct/kWh | 0,33 ct/kWh |
| über 500.000 Einwohner | 2,39 ct/kWh | 0,93 ct/kWh | 0,40 ct/kWh |
| Kundengruppe | Strom | Gas |
|---|---|---|
| Sondervertragskunden | 0,11 ct/kWh | 0,03 ct/kWh |
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