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Konzessionsabgabe

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen – je nach Gemeindegröße 1,32 bis 2,39 ct/kWh Strom.

Stand: August 2026

Leitungen liegen unter öffentlichen Straßen. Dafür zahlt der Netzbetreiber der Gemeinde eine Konzessionsabgabe – für viele Kommunen eine der verlässlichsten Einnahmequellen überhaupt.

Höchstsätze nach KAV#

GemeindegrößeStrom (Tarifkunden)Gas Kochen/WarmwasserGas übriges Tarifgas
bis 25.000 Einwohner1,32 ct/kWh0,51 ct/kWh0,22 ct/kWh
bis 100.000 Einwohner1,59 ct/kWh0,61 ct/kWh0,27 ct/kWh
bis 500.000 Einwohner1,99 ct/kWh0,77 ct/kWh0,33 ct/kWh
über 500.000 Einwohner2,39 ct/kWh0,93 ct/kWh0,40 ct/kWh
Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Für Strom im Schwachlasttarif gilt ein reduzierter Satz von 0,61 ct/kWh.
KundengruppeStromGas
Sondervertragskunden0,11 ct/kWh0,03 ct/kWh
Bei Gas entfällt die Abgabe für Sondervertragskunden ganz, wenn der Jahresverbrauch 5 Millionen kWh übersteigt.

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