Bonitätsprüfung
Die Prüfung der Zahlungsfähigkeit eines Neukunden vor Vertragsschluss – zulässig im Sondervertrag, aber kein Grund, die Grundversorgung zu verweigern.
Ein Energielieferant leistet vor: Er kauft den Strom ein, zahlt Netzentgelte, Umlagen und Steuern an Dritte – und bekommt sein Geld erst mit dem Abschlag oder der Jahresabrechnung. Fällt ein Kunde aus, bleibt der Lieferant auf allen Kosten sitzen. Die Bonitätsprüfung soll dieses Risiko vor der Unterschrift sichtbar machen.
Wie geprüft wird#
Im Massengeschäft läuft die Prüfung automatisiert über eine Auskunftei: SCHUFA, Creditreform Boniversum, CRIF oder andere. Sie liefert einen Score (eine Ausfallwahrscheinlichkeit) und oft eine Ampel-Empfehlung, dazu Negativmerkmale wie titulierte Forderungen oder Insolvenz. Ergänzt wird das durch eigene Daten: frühere Vertragsverhältnisse, offene Forderungen aus dem eigenen Haus, Rückläufer im Lastschriftverfahren.
| Datenquelle | Was sie liefert | Grenzen |
|---|---|---|
| Auskunftei-Score | Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis von Zahlungserfahrungen vieler Vertragspartner | Kein Wissen über die Person; Score darf nicht allein auf Anschriftendaten beruhen |
| Negativmerkmale | Mahnbescheide, Vollstreckung, Insolvenz, eidesstattliche Versicherung | Löschfristen beachten; Altfälle sagen wenig über heute |
| Eigene Historie | Zahlungsverhalten im eigenen Kundenbestand, offene Schlussrechnungen | Nur bei Wiederkehrern vorhanden |
| Identitätsprüfung | Stimmen Name, Geburtsdatum und Adresse mit dem Melderegister überein? | Ist Betrugsprävention, keine Bonitätsaussage |
Was rechtlich gilt#
| Sondervertrag | [[grundversorgung|Grundversorgung]] | |
|---|---|---|
| Ablehnung wegen schwacher Bonität | zulässig – Vertragsfreiheit | nicht zulässig: Kontrahierungszwang gegenüber Haushaltskunden (§ 36 EnWG) |
| Zulässige Absicherung | Vorauszahlung, Kaution, höherer Abschlag, Bonitätsvorbehalt in den AGB | nur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen (§§ 14, 15 StromGVV) |
| Auskunftei-Abfrage | üblich, mit Information des Kunden | möglich, aber ohne Folge für das Ob der Belieferung |
Risiko steuern statt ablehnen#
- Vorauszahlung: Der Abschlag wird vor dem Belieferungsmonat fällig statt danach – halbiert das offene Risiko
- Kaution / Sicherheitsleistung: Einmalbetrag in Höhe von etwa zwei Monatsabschlägen, verzinst und am Vertragsende zurückgezahlt; in der Grundversorgung nach § 15 StromGVV ausdrücklich geregelt
- Abschlagshöhe: Keine zu niedrigen Abschläge, die eine hohe Nachzahlung produzieren – der Ausfall entsteht meist an der Jahresrechnung, nicht am Abschlag
- Zahlungsweise: Lastschrift statt Überweisung senkt die Ausfallquote messbar; Vorkasse-Tarife nur für Kunden, die sich bewusst dafür entscheiden
- Frühwarnung: Rücklastschrift und ausbleibende Zahlung in den ersten drei Monaten sind der stärkste Prädiktor – dort setzt das Mahnwesen an
Integration in den Onboarding-Prozess#
- 1
Identifikation
Name, Geburtsdatum, Melde- und Lieferadresse erfassen und normalisieren – die Auskunftei matcht auf genau diese Felder, Tippfehler erzeugen falsche Treffer.
- 2
Sofortentscheidung
Synchroner Abruf während des Antrags, Antwort in Sekunden. Grün: Vertrag kommt zustande. Rot: Alternativangebot mit Vorauszahlung oder Kaution statt harter Absage.
- 3
Manuelle Prüfung
Gelb-Fälle und Auskunftei-Ausfälle landen in einer Prüfliste mit Frist. Der Kunde erfährt, dass der Antrag eingegangen ist – nicht, dass er geprüft wird.
- 4
Dokumentation
Score, Zeitstempel, Entscheidungsregel und Ergebnis speichern; der Kunde hat Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und muss bei Ablehnung die wesentlichen Gründe erfahren.