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Bonitätsprüfung

Die Prüfung der Zahlungsfähigkeit eines Neukunden vor Vertragsschluss – zulässig im Sondervertrag, aber kein Grund, die Grundversorgung zu verweigern.

Stand: August 2026

Ein Energielieferant leistet vor: Er kauft den Strom ein, zahlt Netzentgelte, Umlagen und Steuern an Dritte – und bekommt sein Geld erst mit dem Abschlag oder der Jahresabrechnung. Fällt ein Kunde aus, bleibt der Lieferant auf allen Kosten sitzen. Die Bonitätsprüfung soll dieses Risiko vor der Unterschrift sichtbar machen.

Wie geprüft wird#

Im Massengeschäft läuft die Prüfung automatisiert über eine Auskunftei: SCHUFA, Creditreform Boniversum, CRIF oder andere. Sie liefert einen Score (eine Ausfallwahrscheinlichkeit) und oft eine Ampel-Empfehlung, dazu Negativmerkmale wie titulierte Forderungen oder Insolvenz. Ergänzt wird das durch eigene Daten: frühere Vertragsverhältnisse, offene Forderungen aus dem eigenen Haus, Rückläufer im Lastschriftverfahren.

DatenquelleWas sie liefertGrenzen
Auskunftei-ScoreAusfallwahrscheinlichkeit auf Basis von Zahlungserfahrungen vieler VertragspartnerKein Wissen über die Person; Score darf nicht allein auf Anschriftendaten beruhen
NegativmerkmaleMahnbescheide, Vollstreckung, Insolvenz, eidesstattliche VersicherungLöschfristen beachten; Altfälle sagen wenig über heute
Eigene HistorieZahlungsverhalten im eigenen Kundenbestand, offene SchlussrechnungenNur bei Wiederkehrern vorhanden
IdentitätsprüfungStimmen Name, Geburtsdatum und Adresse mit dem Melderegister überein?Ist Betrugsprävention, keine Bonitätsaussage

Was rechtlich gilt#

Sondervertrag[[grundversorgung|Grundversorgung]]
Ablehnung wegen schwacher Bonitätzulässig – Vertragsfreiheitnicht zulässig: Kontrahierungszwang gegenüber Haushaltskunden (§ 36 EnWG)
Zulässige AbsicherungVorauszahlung, Kaution, höherer Abschlag, Bonitätsvorbehalt in den AGBnur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen (§§ 14, 15 StromGVV)
Auskunftei-Abfrageüblich, mit Information des Kundenmöglich, aber ohne Folge für das Ob der Belieferung
Die Grundversorgung darf der Grundversorger nur verweigern, wenn die Belieferung für ihn aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist – ein hoher Maßstab, der weit über eine schlechte Bonität hinausgeht.

Risiko steuern statt ablehnen#

  • Vorauszahlung: Der Abschlag wird vor dem Belieferungsmonat fällig statt danach – halbiert das offene Risiko
  • Kaution / Sicherheitsleistung: Einmalbetrag in Höhe von etwa zwei Monatsabschlägen, verzinst und am Vertragsende zurückgezahlt; in der Grundversorgung nach § 15 StromGVV ausdrücklich geregelt
  • Abschlagshöhe: Keine zu niedrigen Abschläge, die eine hohe Nachzahlung produzieren – der Ausfall entsteht meist an der Jahresrechnung, nicht am Abschlag
  • Zahlungsweise: Lastschrift statt Überweisung senkt die Ausfallquote messbar; Vorkasse-Tarife nur für Kunden, die sich bewusst dafür entscheiden
  • Frühwarnung: Rücklastschrift und ausbleibende Zahlung in den ersten drei Monaten sind der stärkste Prädiktor – dort setzt das Mahnwesen an

Integration in den Onboarding-Prozess#

  1. 1

    Identifikation

    Name, Geburtsdatum, Melde- und Lieferadresse erfassen und normalisieren – die Auskunftei matcht auf genau diese Felder, Tippfehler erzeugen falsche Treffer.

  2. 2

    Sofortentscheidung

    Synchroner Abruf während des Antrags, Antwort in Sekunden. Grün: Vertrag kommt zustande. Rot: Alternativangebot mit Vorauszahlung oder Kaution statt harter Absage.

  3. 3

    Manuelle Prüfung

    Gelb-Fälle und Auskunftei-Ausfälle landen in einer Prüfliste mit Frist. Der Kunde erfährt, dass der Antrag eingegangen ist – nicht, dass er geprüft wird.

  4. 4

    Dokumentation

    Score, Zeitstempel, Entscheidungsregel und Ergebnis speichern; der Kunde hat Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und muss bei Ablehnung die wesentlichen Gründe erfahren.

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