Stromsteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch – 2026 unverändert 2,05 ct/kWh.
Stand: August 2026
Die Stromsteuer wurde 1999 als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt. Sie ist bundesweit einheitlich, verbrauchsabhängig und wird vom Lieferanten abgeführt – der Kunde sieht sie nur als Position auf der Rechnung.
2,05 ct
je kWh
Regelsatz, unverändert seit Jahren
0,05 ct
je kWh
ermäßigt für produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft (§ 9b StromStG)
19 %
Umsatzsteuer
wird zusätzlich auf die Stromsteuer erhoben
Befreiungen und Ermäßigungen#
- Strom aus erneuerbaren Energien, der aus einem ausschließlich damit gespeisten Netz entnommen wird
- Strom zur Stromerzeugung selbst
- Kleinanlagen bis 2 MW im räumlichen Zusammenhang – relevant für Mieterstrom und Eigenverbrauch
- ermäßigter Satz für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG
Verwandte Themen
Tarife & PreisbildungWoraus der Strompreis bestehtRund 40 % Beschaffung und Vertrieb, ein Viertel Netzentgelte, der Rest Steuern, Abgaben und Umlagen – jede Position einzeln erklärt.Recht, Steuern & UmlagenEnergiesteuer (Erdgassteuer)Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch – bei Erdgas 0,55 ct/kWh, auch 2026 unverändert.Recht, Steuern & UmlagenUmsatzsteuer auf Energie und Wasser19 % auf Strom, Gas und Fernwärme, 7 % auf Trinkwasser – und gar keine auf Abwassergebühren.