Springe zu Content

Stromsteuer

Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch – 2026 unverändert 2,05 ct/kWh.

Stand: August 2026

Die Stromsteuer wurde 1999 als Teil der ökologischen Steuerreform eingeführt. Sie ist bundesweit einheitlich, verbrauchsabhängig und wird vom Lieferanten abgeführt – der Kunde sieht sie nur als Position auf der Rechnung.

2,05 ct

je kWh

Regelsatz, unverändert seit Jahren

0,05 ct

je kWh

ermäßigt für produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft (§ 9b StromStG)

19 %

Umsatzsteuer

wird zusätzlich auf die Stromsteuer erhoben

Befreiungen und Ermäßigungen#

  • Strom aus erneuerbaren Energien, der aus einem ausschließlich damit gespeisten Netz entnommen wird
  • Strom zur Stromerzeugung selbst
  • Kleinanlagen bis 2 MW im räumlichen Zusammenhang – relevant für Mieterstrom und Eigenverbrauch
  • ermäßigter Satz für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG

Verwandte Themen

Quellen & Weiterlesen