Stromkennzeichnung
Informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms – den Energiemix – und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Weil sich im Netz nicht unterscheiden lässt, welches Elektron aus welchem Kraftwerk stammt, ist die Stromkennzeichnung eine rein bilanzielle Aussage: Sie sagt, welche Erzeugung der Lieferant für seine Kunden eingekauft hat.
Was ausgewiesen werden muss#
- Anteile der Energieträger: erneuerbar (EEG-gefördert und sonstige), Kernenergie, Kohle, Erdgas, sonstige fossile
- CO₂-Emissionen in Gramm je Kilowattstunde
- radioaktiver Abfall in Milligramm je Kilowattstunde
- Vergleich mit dem Durchschnitt der Stromerzeugung in Deutschland
Die Angaben gehören auf die Rechnung oder in eine Anlage dazu und müssen zusätzlich auf der Website veröffentlicht werden. Rechtsgrundlage ist § 42 EnWG.
Herkunftsnachweise#
Ökostrom wird über Herkunftsnachweise (HKN) belegt, die das Umweltbundesamt in einem Register führt. Ein Nachweis wird bei Nutzung entwertet, damit dieselbe Kilowattstunde nicht zweimal als grün verkauft wird. Der Nachweis kann getrennt von der physischen Lieferung gehandelt werden – deshalb sagt „100 % Ökostrom“ allein wenig über die Wirkung aus.