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Grundversorgung

Die gesetzlich geregelte Belieferung von Haushaltskunden zu allgemeinen Preisen durch den Grundversorger – kündbar mit zwei Wochen Frist.

Stand: August 2026

Niemand soll ohne Energie dastehen, nur weil er keinen Vertrag abgeschlossen hat. Deshalb bestimmt § 36 EnWG für jedes Netzgebiet einen Grundversorger: das Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Alle drei Jahre wird neu festgestellt, wer das ist.

Wer in der Grundversorgung landet#

  • wer nach einem Einzug einfach Strom oder Gas verbraucht, ohne einen Vertrag zu schließen
  • wer nach dem Ende der Ersatzversorgung nichts unternimmt
  • wer bewusst dort bleibt, weil er die kurze Kündigungsfrist schätzt

Preis und Kennzeichnung#

In der Grundversorgung gelten die allgemeinen Preise. Sie müssen veröffentlicht werden, und Änderungen sind mindestens sechs Wochen vorher anzukündigen – mit Sonderkündigungsrecht. Auf der Rechnung ist die Grundversorgung durch das Kürzel > GV < in der Produktbezeichnung erkennbar.

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