Grundversorgung
Die gesetzlich geregelte Belieferung von Haushaltskunden zu allgemeinen Preisen durch den Grundversorger – kündbar mit zwei Wochen Frist.
Stand: August 2026
Niemand soll ohne Energie dastehen, nur weil er keinen Vertrag abgeschlossen hat. Deshalb bestimmt § 36 EnWG für jedes Netzgebiet einen Grundversorger: das Unternehmen, das dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Alle drei Jahre wird neu festgestellt, wer das ist.
Wer in der Grundversorgung landet#
- wer nach einem Einzug einfach Strom oder Gas verbraucht, ohne einen Vertrag zu schließen
- wer nach dem Ende der Ersatzversorgung nichts unternimmt
- wer bewusst dort bleibt, weil er die kurze Kündigungsfrist schätzt
Preis und Kennzeichnung#
In der Grundversorgung gelten die allgemeinen Preise. Sie müssen veröffentlicht werden, und Änderungen sind mindestens sechs Wochen vorher anzukündigen – mit Sonderkündigungsrecht. Auf der Rechnung ist die Grundversorgung durch das Kürzel > GV < in der Produktbezeichnung erkennbar.
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