Messstellenbetrieb
Umfasst Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung, die Ablesung sowie die Weitergabe, Plausibilisierung und Ersatzwertbildung der Daten.
Stand: August 2026
Der Messstellenbetreiber ist der stille Dritte in jeder Energiebeziehung: Er besitzt den Zähler, liest ihn aus und schickt die Werte an alle, die sie brauchen – Lieferant, Netzbetreiber und Kunde.
Der Leistungsumfang#
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen
- Ab- und Auslesung der Messeinrichtung
- Weitergabe der Daten an die Berechtigten
- Plausibilisierung – prüfen, ob ein Wert überhaupt sein kann
- Ersatzwertbildung – wenn ein Wert fehlt, einen begründeten Wert bilden: Vorjahreswert, Vergleichswert, Interpolation oder Schätzung nach Lastprofil; in der
MSCONSals Ersatzwert gekennzeichnet, siehe Zählerstand - Einhaltung der Eichfristen und rechtzeitiger Gerätetausch
Grundzuständig oder wettbewerblich#
Standardmäßig ist der Netzbetreiber grundzuständiger Messstellenbetreiber. Der Anschlussnutzer kann aber einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen – etwa, weil dieser zusätzliche Auswertungen oder Submetering anbietet. Der Wechsel läuft als eigener Marktprozess, ähnlich einem Lieferantenwechsel.
Verwandte Themen
Zähler & MesswesenIntelligentes Messsystem (iMSys)Eine moderne Messeinrichtung plus Smart-Meter-Gateway: misst viertelstündlich, überträgt verschlüsselt und ist Voraussetzung für dynamische Tarife und § 14a EnWG.Zähler & MesswesenDer ZählerDas Gerät, das misst, wie viel Energie oder Wasser eine Verbrauchsstelle entnimmt – und damit die Grundlage jeder Rechnung.Recht, Steuern & UmlagenMessstellenbetriebsgesetz (MsbG)Regelt, wer Zähler betreiben darf, wer wann ein intelligentes Messsystem bekommt und wie viel der Messstellenbetrieb höchstens kosten darf.Tarife & PreisbildungGrundpreisPreis für Leistungen, die unabhängig vom Energie- oder Wasserverbrauch entstehen.