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Wechselprozesse nach GPKE und GeLi Gas

Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung: Anmeldung, Abmeldung, Kündigung, Stammdaten, Messwerte und Netznutzungsabrechnung zwischen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.

VertiefungStand: August 2026

Der Artikel Lieferantenwechsel beschreibt, was der Kunde erlebt. Hier geht es um die Maschinerie dahinter: GPKE („Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“) für Strom und GeLi Gas („Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas“) sind Festlegungen der Bundesnetzagentur. Sie schreiben jedem Marktpartner vor, welche Nachricht er wann an wen schickt – und was passiert, wenn er es nicht tut.

Wer beteiligt ist#

Lieferant neu (LFN)
Löst den Prozess aus: meldet die Marktlokation beim Netzbetreiber an und kündigt beim bisherigen Lieferanten.
Lieferant alt (LFA)
Bestätigt oder lehnt die Kündigung ab, meldet die Marktlokation ab und stellt die Schlussrechnung.
Netzbetreiber (NB)
Führt die Zuordnung der Marktlokation zu Lieferant und Bilanzkreis, prüft Anmeldungen, antwortet, pflegt die Stammdaten und rechnet die Netznutzung ab.
Messstellenbetreiber (MSB)
Liefert die Messwerte zum Wechselstichtag – im Regelfall über den Netzbetreiber, bei wettbewerblichem MSB auch direkt.
Bilanzkoordinator (BIKO)
Der Übertragungsnetzbetreiber in seiner Rolle für die Bilanzkreisabrechnung – empfängt die aggregierten Zuordnungen, nicht die Einzelfälle.

Die Rollen sind fachlich definiert, nicht organisatorisch: Ein Stadtwerk kann gleichzeitig LFA, NB und MSB sein – und muss sich trotzdem die Nachrichten intern so zustellen, als wären es drei Unternehmen (Unbundling). Adressiert werden die Partner über ihre Marktpartner-ID.

Die Nachrichten#

Technisch läuft alles über die Marktkommunikation. Der Stammdatenaustausch nutzt das Format UTILMD; welcher Geschäftsvorfall gemeint ist, steht im Transaktionsgrund (etwa Lieferantenwechsel, Ein- oder Auszug, Zuordnung zur Ersatz- oder Grundversorgung). Die Antwort ist eine eigene UTILMD-Nachricht mit Antwortcode: Zustimmung oder Ablehnung mit Grund.

ProzessschrittVon → AnNachrichtFrist (Größenordnung)
Kündigung beim AltlieferantenLFN → LFAUTILMD (Kündigung)Antwort binnen weniger Werktage; Kündigungsfrist des Altvertrags bleibt maßgeblich
Anmeldung NetznutzungLFN → NBUTILMD (Anmeldung, Transaktionsgrund)Seit LFW24 frühestens für den Folgetag, Antwort innerhalb eines Tages
Bestätigung / AblehnungNB → LFNUTILMD (Antwort mit Antwortcode)Fristgebunden; Schweigen ist keine Zustimmung
Abmeldung durch AltlieferantenLFA → NB / NB → LFAUTILMD (Abmeldung bzw. Information über Lieferende)Zum bestätigten Wechselstichtag
ZuordnungslisteNB → LFUTILMD (Liste aller zugeordneten Marktlokationen)Monatlich; Lieferant muss Abweichungen zurückmelden
Stammdatenänderungverantwortliche Rolle → betroffene RollenUTILMD (Änderung)Unverzüglich nach Änderung, z. B. Zählerwechsel oder Adresskorrektur
Zählerstand zum StichtagMSB/NB → LFA und LFNMSCONSWenige Werktage nach dem Stichtag; sonst Ersatzwert
NetznutzungsabrechnungNB → LFINVOIC, Zahlungsavis per REMADV zurückMonatlich (Abschläge) und nach Ablesung – siehe Netznutzungsabrechnung
Die konkreten Fristen und Codes stehen in der jeweils gültigen Fassung der Festlegung und der Anwendungshandbücher (bdew-mako.de, vormals edi-energy.de) und ändern sich mit jeder [[formatanpassung|Formatanpassung]].

Ein- und Auszug im Prozess#

  • Einzug mit Vertrag: Der Lieferant meldet mit dem Transaktionsgrund „Einzug“ an – rückwirkend in engen Grenzen möglich, weil der Kunde schon verbraucht hat.
  • Einzug ohne Vertrag: Der Netzbetreiber ordnet die Marktlokation dem Grundversorger zu (Ersatz- oder Grundversorgungszuordnung); der Grundversorger erfährt von seinem neuen Kunden aus dieser Nachricht.
  • Auszug: Der Lieferant meldet ab; steht kein Nachfolger fest, endet die Zuordnung – und beim nächsten Verbrauch beginnt wieder die Ersatzversorgung.
  • Kein Wechsel: Wechselt nur der Vertrag beim gleichen Lieferanten (Tarifwechsel), braucht es keine Marktkommunikation – die Zuordnung bleibt.

Typische Ablehnungsgründe#

KategorieWas dahinterstecktWas der Lieferant tut
Marktlokation nicht identifizierbarMaLo-ID falsch, Zählernummer unbekannt, Adresse nicht eindeutigDaten beim Kunden nachfassen, MaLo-Ident nutzen, erneut anmelden
Zeitraum bereits zugeordnetEin anderer Lieferant hat denselben Zeitraum schon bestätigt bekommenMit dem Kunden klären; die frühere Anmeldung bleibt bestehen
FristverletzungGewünschter Lieferbeginn liegt zu früh oder zu weit in der ZukunftNeuen Termin wählen, erneut anmelden
Vertragsbindung beim AltlieferantenDer Altlieferant lehnt die Kündigung ab, weil die Frist nicht eingehalten istWechsel auf das nächstmögliche Vertragsende verschieben
Formale FehlerPflichtfelder fehlen, Codenummer ungültig, falsche Datenformat-VersionTechnischer Klärfall – meist ein Mapping-Problem im Abrechnungssystem
Offene Forderungen beim alten Lieferanten sind ausdrücklich kein Ablehnungsgrund.

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