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Umsatzsteuer auf Energie und Wasser

19 % auf Strom, Gas und Fernwärme, 7 % auf Trinkwasser – und gar keine auf Abwassergebühren.

Stand: August 2026

Die Umsatzsteuer wird zuletzt aufgeschlagen – auf die Summe aller anderen Bestandteile, Steuern und Umlagen eingeschlossen. Wer eine Rechnung nachrechnen will, muss sie deshalb ganz am Ende ansetzen.

LeistungSatzGrund
Strom19 %Regelsteuersatz
Erdgas19 %Regelsteuersatz; die befristete Absenkung auf 7 % ist ausgelaufen
Fernwärme19 %Regelsteuersatz
Trinkwasser7 %ermäßigter Satz für Lebensmittel und Wasserlieferung
Abwassergebühr0 %hoheitliche Leistung der Kommune, kein steuerbarer Umsatz
PV-Anlage bis 30 kWp inkl. Speicher0 %Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, seit dem 1. Januar 2023

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