Umsatzsteuer auf Energie und Wasser
19 % auf Strom, Gas und Fernwärme, 7 % auf Trinkwasser – und gar keine auf Abwassergebühren.
Stand: August 2026
Die Umsatzsteuer wird zuletzt aufgeschlagen – auf die Summe aller anderen Bestandteile, Steuern und Umlagen eingeschlossen. Wer eine Rechnung nachrechnen will, muss sie deshalb ganz am Ende ansetzen.
| Leistung | Satz | Grund |
|---|---|---|
| Strom | 19 % | Regelsteuersatz |
| Erdgas | 19 % | Regelsteuersatz; die befristete Absenkung auf 7 % ist ausgelaufen |
| Fernwärme | 19 % | Regelsteuersatz |
| Trinkwasser | 7 % | ermäßigter Satz für Lebensmittel und Wasserlieferung |
| Abwassergebühr | 0 % | hoheitliche Leistung der Kommune, kein steuerbarer Umsatz |
| PV-Anlage bis 30 kWp inkl. Speicher | 0 % | Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, seit dem 1. Januar 2023 |
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