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Trinkwasser und Abwasser

Wie Fernwärme eine Sparte ohne Lieferantenwettbewerb: Preise setzt der örtliche Versorger, Abwasser ist meist eine kommunale Gebühr – mit ganz eigenen Steuerregeln.

Stand: August 2026

Wasser kennt keinen Lieferantenwechsel. Wer wo wohnt, bekommt sein Wasser vom dortigen Versorger – ein örtliches Monopol, das über Satzungen und kommunale Aufsicht statt über Wettbewerb kontrolliert wird.

Wasserkosten zerlegt

Ein Haushalt, ein Jahr

interaktiv
  • Grundpreis Trinkwassernach Zählergröße90,00€/a11.5%
  • Mengenpreis Trinkwasser120 m³ × 2,00 €240,00€/a30.6%
  • Umsatzsteuer 7 % (nur Trinkwasser)23,10€/a2.9%
  • SchmutzwassergebührGebühr, keine USt336,00€/a42.8%
  • Niederschlagswassergebühr80 m² versiegelt96,00€/a12.2%

Trinkwasser brutto

353 €

Abwasser

432 €

Gesamt pro Jahr

785 €

Entspricht 6,54 € je m³ – oder 0,65 Cent je Liter.

Wasser ist die einzige Sparte ohne bundesweiten Markt: Preise und Gebühren setzt der örtliche Versorger bzw. die Kommune. Trinkwasser ist eine Lieferung mit 7 % Umsatzsteuer, Abwasser dagegen meist eine hoheitliche Gebühr ganz ohne Umsatzsteuer.

Die drei Positionen#

Trinkwasser
Grundpreis nach Zählergröße plus Mengenpreis je m³. Eine Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrechts – 7 % Umsatzsteuer.
Schmutzwasser
Meist nach dem Frischwasserverbrauch bemessen, nach dem Grundsatz „was reinkommt, geht auch wieder raus“. Hoheitliche Gebühr – keine Umsatzsteuer.
Niederschlagswasser
Bemessen nach der versiegelten Grundstücksfläche, nicht nach dem Verbrauch. Ebenfalls hoheitliche Gebühr.

Gartenwasserzähler#

Wer viel gießt, kann einen zweiten Zähler setzen lassen: Das darüber entnommene Wasser landet nicht im Kanal und wird deshalb von der Schmutzwassergebühr ausgenommen. Der Zähler muss geeicht sein und wird meist vom Kunden selbst abgelesen.

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