Trinkwasser und Abwasser
Wie Fernwärme eine Sparte ohne Lieferantenwettbewerb: Preise setzt der örtliche Versorger, Abwasser ist meist eine kommunale Gebühr – mit ganz eigenen Steuerregeln.
Wasser kennt keinen Lieferantenwechsel. Wer wo wohnt, bekommt sein Wasser vom dortigen Versorger – ein örtliches Monopol, das über Satzungen und kommunale Aufsicht statt über Wettbewerb kontrolliert wird.
Wasserkosten zerlegt
Ein Haushalt, ein Jahr
interaktiv- Grundpreis Trinkwassernach Zählergröße90,00€/a11.5%
- Mengenpreis Trinkwasser120 m³ × 2,00 €240,00€/a30.6%
- Umsatzsteuer 7 % (nur Trinkwasser)23,10€/a2.9%
- SchmutzwassergebührGebühr, keine USt336,00€/a42.8%
- Niederschlagswassergebühr80 m² versiegelt96,00€/a12.2%
Trinkwasser brutto
353 €
Abwasser
432 €
Gesamt pro Jahr
785 €
Entspricht 6,54 € je m³ – oder 0,65 Cent je Liter.
Wasser ist die einzige Sparte ohne bundesweiten Markt: Preise und Gebühren setzt der örtliche Versorger bzw. die Kommune. Trinkwasser ist eine Lieferung mit 7 % Umsatzsteuer, Abwasser dagegen meist eine hoheitliche Gebühr ganz ohne Umsatzsteuer.
Die drei Positionen#
- Trinkwasser
- Grundpreis nach Zählergröße plus Mengenpreis je m³. Eine Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrechts – 7 % Umsatzsteuer.
- Schmutzwasser
- Meist nach dem Frischwasserverbrauch bemessen, nach dem Grundsatz „was reinkommt, geht auch wieder raus“. Hoheitliche Gebühr – keine Umsatzsteuer.
- Niederschlagswasser
- Bemessen nach der versiegelten Grundstücksfläche, nicht nach dem Verbrauch. Ebenfalls hoheitliche Gebühr.
Gartenwasserzähler#
Wer viel gießt, kann einen zweiten Zähler setzen lassen: Das darüber entnommene Wasser landet nicht im Kanal und wird deshalb von der Schmutzwassergebühr ausgenommen. Der Zähler muss geeicht sein und wird meist vom Kunden selbst abgelesen.